BUND Landesverband
Baden-Württemberg

BUND zum Ausbau Erneuerbarer Energien: „Naturschutz darf nicht unter die Räder kommen“

13. Juni 2023 | Klima und Energie (BW), Klimawandel, Klimaschutz (BW), Energiewende, Verkehr (BW), Mobilität, Wälder, Umweltpolitik (BW)

Kommentar zur Arbeit der Task Force zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg

Anlässlich der Landepressekonferenz am heutigen Dienstag, den 13. Juni 2023 zur Arbeit der Task Force zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg kommentiert Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg:
 
„Weltweit ist die Lage des Klimasystems dramatisch: Das arktische Meereis schmilzt deutlich rasanter als erwartet, die Meerestemperaturen erreichen ungeahnte Höhen, Waldbrände und Dürren wüten. Umso zentraler ist es, dass schnell gehandelt wird – auch in Baden-Württemberg. Ein Kernpunkt ist ein zügiger Ausbau der Erneuerbaren Energien. Mit der Task Force sendet die Landesregierung ein wichtiges Signal an die Verwaltungen, ihren Teil zur Energiewende beizutragen. Dabei darf aber der Natur- und Artenschutz nicht unter die Räder kommen. Wie es nicht laufen darf, sehen wir im Rhein-Neckar-Kreis und Heidelberg: Dort hat der Landesforst eine Fläche für Windenergie freigegeben, die aus Sicht des Naturschutzes absolut nicht geeignet ist. Eine intakte Natur ist aber zur Sicherung unserer Lebensgrundlagen ebenso wichtig wie ein möglichst stabiles Klimasystem. Wie versprochen muss die Landesregierung die Voraussetzungen schaffen, um diese Zwillingskrisen effektiv zu bekämpfen. Hierzu gehört auch, die Verteilung der Standorte für Windenergieanlagen zwischen den Regionen intelligenter zu steuern.“


Hintergrund zur Windenergie im Rhein-Neckar-Kreis und Heidelberg:

ForstBW bewirtschaftet über 300.000 Hektar Staatswald in Baden-Württemberg. In mehreren Tranchen schreibt ForstBW Flächen für Windenergie aus. Bei einer Fläche auf den Gemarkungen von Heidelberg und Schönau im Odenwald handelt es sich um ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet, für das geschützte Waldhabitate und windenergiesensible Fledermausarten als Schutzziele festgelegt wurden.

Mehr Informationen:

 

 

Hintergrund zu Verteilung von Flächen:

Laut baden-württembergischen Klimaschutzgesetz müssen die zwölf Regionen des Landes jeweils 1,8 Prozent ihrer Fläche für Windenergieanlagen ausweisen. Dieser Wert darf nur unterschritten werden, wenn Verträge mit anderen Regionen geschlossen werden, die die entsprechende Mehrausweisung dort regeln. In einzelnen Regionen ist absehbar, dass die Ausweisung von 1,8 Prozent der Fläche für Windenergie nicht ohne größere Konflikte möglich ist. Dies hat auch die Studie des Öko-Instituts „100% klimaneutrale Energieversorgung – der Beitrag Baden-Württembergs und seiner zwölf Regionen“ im Auftrag des BUND aufgezeigt. Nicht jede Stadt und Kommune braucht in Zukunft eine eigene Windenergieanlage auf ihrer Gemarkung. Der Vorteil von Regionalplanungen ist, innerhalb einer kompletten Region die sinnvollsten Standorte zu finden. In vielen Regionen existieren genügend Standorte, die sowohl für Windenergie geeignet sind als auch voraussichtlich geringe Konflikte mit dem Naturschutz beinhalten.

Mehr Informationen:

 

Kontakt für Rückfragen:

Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg,  Sylvia.Pilarsky-Grosch(at)bund.net

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