Gestalten Sie aktiv Zukunft: Regeln Sie Ihren Nachlass und bedenken Sie den BUND in Ihrem Testament. Die Natur ist mit ihrer Artenvielfalt und ihrem Reichtum an Ökosystemen mehr denn je gefährdet. Im Natur- und Umweltschutz ist Ihre testamentarische Zuwendung gut investiert.
Bestellen Sie unsere Informationsmaterialien per Bestellformular, Telefon oder E-Mail. Ich bin gern für Sie da.
Ihre Leonore Apitz
BUND-Ratgeber für mein Testament

- Wie erstelle ich ein Testament?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich?
- Wie sichere ich ab, dass mein Letzter Wille umgesetzt wird?
Auf diese und andere Fragen antwortet unser BUND-Ratgeber für mein Testament. Hier erfahren Sie alles rund um das Thema Testament, verschiedene Möglichkeiten für eine testamentarische Verfügung und wichtige Tipps.
Mehr Informationen zum BUND-Ratgeber
Lassen Sie sich beraten
Grundsätzlich empfehlen wir vor der Abfassung eines Testaments die Beratung durch einen Anwalt oder Notar. Für den Fall, dass Sie den BUND in Ihrem Testament bedenken wollen, bieten wir Ihnen eine Beratung an. Dieser Service ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Bitte sprechen Sie mich an.
Fragen und Antworten zum Thema Testament und Vermächtnis
Ja, dies ist möglich! Sie können den BUND oder die BUNDstiftung als Allein- oder Miterben einsetzen oder mit einem Vermächtnis in einem Testament bzw. Erbvertrag bedenken.
Eine Person übernimmt mit einem Erbe alle Rechte und Pflichten und wird somit zur Rechtsnachfolgerin. Ein Vermächtnis hingegen hinterlässt einer Person oder einer Organisation nicht ein gesamtes Erbe, sondern z.B. einen bestimmten Geldbetrag, einen festgelegten prozentualen Anteil am Erbe. Das kann ein Bild sein, ein Möbelstück oder ein Auto. Wer erbt, ist verpflichtet, das Vermächtnis herauszugeben.
Zum digitalen Nachlass gehören Ihre im Internet befindlichen Daten. Das sind zum Beispiel E-Mail-Konten, Onlineprofile bei Facebook und weiteren Social-Media-Diensten sowie in Onlinespeichern befindliche Bilder und Dokumente. Der BUND informiert Sie zum Thema digitaler Nachlass.
Ein Testament ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Man unterscheidet das privat-schriftliche, vollständig von Hand geschriebene Testament und das notarielle oder öffentliche Testament. Dieses wird bei einem/einer Notar*in erklärt und durch diese*n aufgeschrieben. Beispiele hierfür finden Sie im BUND-Vorsorgeordner.
Am sichersten und einfachsten ist es, das Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen. Ein*e Notar*in kann dies auch verwahren.
Wenn Sie kein Testament verfasst haben, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dann kann es sein, dass Ihr Besitz und Vermögen nicht diejenigen erreicht, die Sie bedenken wollten. Gibt es keine Erben, fällt alles dem Staat zu.
Nein, der BUND (als auch die BUNDstiftung) ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Falls Sie den BUND in Ihrem Testament als Erben einsetzen oder ihn mit einem Vermächtnis bedenken möchten, benötigen Sie folgende Angaben:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) –
Landesverband Baden-Württemberg
Friends of the Earth Germany
Mühlbachstr. 2
78315 Radolfzell
Vereinsregister: AG Freiburg 550101
Für die BUNDstiftung folgende:
BUNDstiftung
Friends of the Earth Germany
Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin