BUND Landesverband
Baden-Württemberg

Atomausstieg

Nach dem Beschluss der Bundesregierung sollen GKN II und die anderen beiden aktiven AKW in Deutschland, Isar 2 und Kernkraftwerk Emsland, bis Mitte April 2023 am Netz bleiben. Bundestag und Bundesrat müssen der dafür nötigen Änderung des Atomgesetzes allerdings noch zustimmen. Diese Pläne sind verheerend. Der Atomausstieg muss schneller kommen. Denn jeden Tag besteht die Gefahr eines atomaren Unfalls, auf den der Katastrophenschutz unzureichend vorbereitet ist.

Peter Lustig wirbt mit einem Anti-Atombutton für das Abschalten der AKWs BUND fordert: Der Atomausstieg muss im Grundgesetz verankert werden und sofort erfolgen.  (Angela Koch / BUND BW)

Umweltschützerinnen und -schützer fordern seit den 1970er-Jahren den Atomausstieg. Die Super-GAUs von Three Mile Island (1979) Tschernobyl (1986) und Fukushima (2011), unzählige Pannen und Störfälle und die ungelöste Frage, was mit dem strahlenden Atommüll passieren soll, zeigen, wie gefährlich diese Art der Energieerzeugung ist. Durch Fehler, menschliches Versagen, Naturkatastrophen, Sabotage, Krieg oder Terroranschläge kann es jederzeit zu einem Reaktorunfall kommen, auch in Europa. Die Folgen wären katastrophal und brächten viel Leid für Mensch und Umwelt. Versicherungen weigern sich daher, AKWs ausreichend zu versichern. Die Lasten trägt der Staat - und damit wir alle.

Deutschlands Ausstieg aus der Kernkraft

Deutschland entschied sich zwei Mal für einen Ausstieg aus der Kernkraft: 2000 (rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Schröder) und 2011 (schwarz-gelbe Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Merkel). Im Rahmen des ersten deutschen Atomausstiegs wurden 2003 das norddeutsche AKW Stade und 2005 das baden-württembergische AKW Obrigheim abgeschaltet. Zunächst stoppte die neugewählte schwarz-gelbe Regierung unter Angela Merkel im Jahr 2009 weitere Abschaltungen und leitete den „Ausstieg aus dem Atomausstieg“ ein. Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima 2011 folgte die Kehrtwende: Die Regierung beschloss 2011 erneut einen Atomausstieg. Acht Meiler gingen sofort vom Netz. Hierunter fielen die baden-württembergischen Blöcke Philippsburg 1 und Neckarwestheim I. Im Dezember 2019 folgte der Block 2 des AKW Philippsburg. Nach dem Beschluss der Bundesregierung sollen Neckarwestheim II (GKN II) und die anderen beiden aktiven AKW in Deutschland, Isar 2 und Kernkraftwerk Emsland, bis Mitte April 2023 am Netz bleiben. Bundestag und Bundesrat müssen der dafür nötigen Änderung des Atomgesetzes allerdings noch zustimmen. 

Ausstieg muss ins Grundgesetz

Neckarwestheim II stellt aufgrund von Rissen in kritischen Bauteilen eine besondere Gefahr dar. Sein Weiterbetrieb ist aus Sicht des BUND nicht zu verantworten. Wir fordern einen sofortigen und dauerhaften Ausstieg aus der Atomkraft. Hierfür muss der Atomausstieg im Grundgesetz verankert werden, damit den immer wieder aufflammenden Diskussionen um längere Laufzeiten der Atomkraftwerke ein Riegel vorgeschoben ist.

Unzureichend sind die Katastrophenschutzpläne um die Atomkraftwerke herum. Weder Tschernobyl noch Fukushima haben die Behörden dazu veranlasst, beispielsweise die Evakuierungszonen auszuweiten. Die Behörden drücken sich vor der Verantwortung.

Milliardengrab Atomkraft

Entgegen vieler Behauptungen ist Deutschland nicht das einzige Land, das sich von der gefährlichen Technologie verabschiedet. Auch andere Länder – wie die Schweiz und Italien – haben die Pläne für AKW-Neubauprojekte aufgegeben. Viele Staaten sind gar nicht erst in die gefährliche Atomkraft eingestiegen. Weltweit betrachtet nimmt die Zahl der AKW seit Jahren ab. Die wenigen Neubauten erweisen sich als kostspielige Milliardengräber – beispielsweise die Atomreaktoren Olkiluoto in Finnland oder Flamenville in Frankreich. Andere wie Hinkley Point in England sollen hochsubventioniert werden.

BUND-Bestellkorb