Das Umweltministerium Baden-Württemberg als Aufsichtsbehörde und die EnBW als Betreiberin des Atomkraftwerks Neckarwestheim haben im Rahmen der diesjährigen Revision Teile ihrer Schadensbilanz vorgestellt. Im Rahmen der Prüfung wurden erneut Risse in zentralen Bauteilen des Reaktors, den sogenannten Dampferzeugern, gefunden.
BUND Baden-Württemberg, Bund der Bürgerinitiativen mittlerer Neckar und die Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt kommentieren die neuen Funde von Rissen:
„Jeder Riss, jede Korrosion in den Dampferzeugern kann im Extremfall zum berüchtigten Super-GAU führen. Dass schon wieder Risse gefunden wurden, zeigt, dass die EnBW das Kraftwerk nicht im Griff hat und uns mit jeder Stunde, die der Reaktor in Betrieb ist, einem unkalkulierbaren Risiko aussetzt. Das Umweltministerium muss endlich handeln und den Austausch der unwiederbringlich geschädigten Dampferzeuger zur Bedingung für einen Weiterbetrieb machen – oder das Kraftwerk ganz stilllegen!“
Es existiert keine technische Möglichkeit, die Dampferzeuger so zu reparieren, dass keine weiteren Risse mehr auftauchen können. Mit diesen Schäden ist ein Betrieb des AKWs aber rechtlich nicht zulässig. Das Umweltministerium muss dafür sorgen, dass die Schäden vor einer Wiederinbetriebnahme komplett behoben sind. Dies ist nur durch einen Austausch der Dampferzeuger möglich, den die drei Organisationen mit ihrem Antrag an das Umweltministerium fordern.
Hintergrund
Der BUND Baden-Württemberg, die Anti-atom-Organisation ausgestrahlt. und der Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar (BBMN) reichten am 19.06.2020 beim Umweltministerium Baden-Württemberg einen Antrag auf Entzug der Betriebserlaubnis des Atomkraftwerks Neckarwestheim II ein, behelfsweise auf Untersagung des Betriebs ohne vorherigen Austausch der vier defekten Dampferzeuger. Die Organisationen begründeten den Antrag unter anderem mit zwei Gutachten der Atomexperten Prof. Manfred Mertins und Dipl.-Ing. Helmut Mayer. Manfred Mertins legt dar, dass die Dampferzeuger irreparabel geschädigt sind und ein AKW mit geschädigten Dampferzeugern nicht betrieben werden darf. Helmut Mayer belegt die Rechtswidrigkeit, und zeigt, dass es unverantwortbar ist, das Kraftwerk in diesem Zustand zu betreiben.
Weitere Informationen:
- Antrag der Verbände zum GKN II an das Umweltministerium (PDF; 395 KB)
- Gutachten von Prof. Dr.-Ing. habil. Manfred Mertins zu den Schäden im GKN II (PDF; 960 KB)
- Gutachten von Dipl.-Ing. Helmut Mayer zu den Schäden im GKN II (PDF; 858 KB)
- Erklärungen und Grafiken zu den Problemen und Schäden im GKN II (PDF; 594 KB)
- Kurzzusammenfassung der Kritikpunkte an den Gutachten von Erhard und Brettner (PDF; 743 KB)
- Webseite des BUND Baden-Württemberg zum AKW Neckarwestheim II
- Video und Hintergrundinformationen von .ausgestrahlt zu den Rissen in Neckarwestheim II
- Webseite des BBMN
- Interview mit Reaktorsicherheitsexperte Manfred Mertins: "Im gestörten Betrieb zu bleiben, ist verboten"
Kontakt bei Rückfragen:
- Armin Simon, .ausgestrahlt, 0163 / 88 32 446
- Franz Wagner, Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar e.V. (BBMN), presse(at)atomerbe.de, 0151 / 51 93 41 95
- Laura Buschhaus, Referentin für Öffentlichkeits- und Pressearbeit, BUND Baden-Württemberg, Laura.Buschhaus(at)bund.net, (0711) 62 03 06-23