Atommüll mit einer Radioaktivität von weniger als zehn Mikrosievert gilt nicht mehr als Atommüll. Er kann dadurch wie gewöhnlicher Müll oder Bauschutt weiterverwertet oder auf Deponien gebracht werden. Die Deponien sind dabei nicht als radioaktiv gekennzeichnet, obwohl das Material weiterhin niedrige Strahlenwerte aufweist. Mensch und Umwelt sind durch diese Freigabepraxis radioaktiver Strahlung ausgesetzt, ohne darauf Einfluss nehmen zu können.
Niedrigstrahlung – die unterschätzte Gefahr
Lange Zeit galt: Diese Niedrigstrahlung ist harmlos und liegt weit unter der natürlichen Strahlenbelastung. Doch die Niedrigstrahlung kann ernsthafte Erkrankungen hervorrufen. Jegliche Strahlung führt zu Schädigungen in den Zellstrukturen. Bei gesunden Erwachsenen funktionieren nach geringer Belastung die körpereigenen Reparaturmechanismen. Die Schutzmechanismen bei Ungeborenen, Kleinkindern oder Kranken sind jedoch nicht in gleichem Maße ausgeprägt. Darauf wies zum Beispiel auch die Ärztekammer Baden-Württemberg im Dezember 2016 hin.
Kontrolliert lagern – Mensch und Umwelt schützen
Der BUND spricht sich daher gegen das Freimessen von Materialien aus, die beim Rückbau von Atomkraftwerken anfallen. Auch niedrig strahlender Atommüll ist kontrolliert zu lagern, beispielsweise in Bunkern auf dem jeweiligen AKW-Gelände. Der Wert von zehn Mikrosievert ist zu großzügig berechnet. Vorsorglich muss der Wert mindestens auf ein Mikrosievert gesenkt werden, bis Langzeitstudien mit verlässlichen Datenmengen vorliegen.