BUND Landesverband
Baden-Württemberg

Vorschläge für eine nachhaltige Mobilitätspolitik

Nachhaltige Mobilität bedeutet, die Verkehrsbedürfnisse der Menschen mit weniger Autos, mit weniger Abgasen, CO₂ und Lärm zu bewältigen. Der BUND schlägt Konzepte zur sozialverträglichen und für alle Menschen zugänglichen nachhaltigen Mobilität vor.

Eine gelbe Straßenbahn in Stuttgart Das Wachstum des motorisierten Verkehrs muss gestoppt werden und Investitionen im Verkehr müssen sich an anderen Prioritäten ausrichten.  (Julia Ellerbrock / BUND BW)

Die Verkehrspolitik muss am Leitbild der Nachhaltigen Mobilität neu ausgerichtet werden. Für die Umsetzung ist dabei das Prinzip der Suffizienz elementar. Der Begriff steht für ein Weniger, für das Bemühen, Energie, Rohstoffe oder Fläche zu sparen und dadurch gleichzeitig Lebensqualität zu gewinnen. Der motorisierte Verkehr muss reduziert werden und Investitionen im Verkehr müssen sich an folgenden Prioritäten ausrichten:

  • Deutliche Stärkung des Umweltverbundes aus Öffentlichem Personennahverkehr, Rad- und Fußgängerverkehr sowie deren Vernetzung untereinander sowie mit Modellen gemeinschaftlicher Autonutzung (beispielsweise Carsharing).
  • Gleiches Recht für alle: Fuß- und Radwege sind umfassend und durchgehend auf vorhandenem Straßenraum auszubauen. Nur durch weniger Fläche für das Auto lässt sich der motorisierte Individualverkehr wirksam reduzieren. Der Ausbau des Öffentlichen Verkehrs allein reicht dafür nicht aus.
  • Aufrechterhaltung und deutliche Erhöhung der Fördermittel für öffentliche Verkehrsmittel im Rahmen der Regionalisierungsmittel und des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sowie deren Ergänzung durch neue Finanzierungsinstrumente (beispielsweise Nahverkehrsabgabe, Citymaut) – nur so lässt sich der gewaltige Investitionsbedarf decken.
  • Konzentration der Investitionsmittel im Straßenbau auf den Erhalt und die Sanierung von Straßen und Brücken.

Über den zielgerichteten Einsatz der Finanzmittel gilt es, dem Leitbild der nachhaltigen Mobilität zu folgen. Maßnahmen hierfür sind:

  • Ein Programm zur nachhaltigen Mobilität, vor allem zu „Städten und Dörfern der kurzen Wege“, Verkehrsberuhigung (Tempo 30 innerorts) und Verkehrsvermeidung. Einzelne Pilot- und Modellprojekte müssen in einem landesweiten Strategieprogramm zusammengeführt werden.
  • Das Zielkonzept 2025 für den Schienen-Personen-Nahverkehr konsequent umsetzen und durch ein Infrastrukturausbau- und Elektrifizierungskonzept für den regionalen Schienenverkehr ergänzen. Die Ausbau- und Elektrifizierungsmaßnahmen im Bereich der Südbahn, Gäubahn, Frankenbahn, Bodenseegürtelbahn, Donautalbahn, Brenzbahn und Hochrheinbahn realisieren.
  • Zum Schutz der menschlichen Gesundheit die EU-Richtlinien zu Feinstaub, Stickstoffdioxid und Lärm landesweit umsetzen und geeignete Verkehrsbeschränkungen wie Tempolimits, Durchfahrtsverbote für Lkw oder allgemeine Fahrverbote  verordnen. 
  • Die Förderung der Elektromobilität muss sich in ein Gesamtkonzept zur nachhaltigen Mobilität einordnen – schließlich geht es um weniger motorisierten Verkehr und nicht um möglichst viele Elektroautos.
  • Initiativen zur Abschaffung des Dienstwagenprivilegs und für Maßnahmen zur steuerlichen Bevorzugung von Job-Tickets und integrierten Mobilitätsdienstleistungen ergreifen.  

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Bastian Greiner

Mobilitätsreferent
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