BUND Landesverband
Baden-Württemberg

AKW Neckarwestheim

Das Atomkraftwerk Neckarwestheim (Gemeinschaftskernkraftwerk Neckar GKN) ist nicht mehr in Betrieb. Block I wurde als Folge des Super-GAUs im japanischen Fukushima 2011 abgeschaltet. Block II wurde am 15. April 2023 stillgelegt. Der BUND Baden-Württemberg hatte sich jahrzehntelang für die Abschaltung der Risikoreaktoren eingesetzt.

Das Atomkraftwerk Neckarwestheim Das GKN II war das letzte noch in Betrieb befindliche Atomkraftwerk in Baden-Württemberg.  (Miklas Hahn / BUND BW)

Am Standort des Atomkraftwerks in Neckarwestheim befinden sich die zwei abgeschalteten Reaktorblöcke GKN I und GKN II sowie ein Standortzwischenlager für hochradioaktiven Atommüll, ein Standortabfalllager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll und ein Reststoffbearbeitungszentrum. GKN I war von 1976 bis 2011 in Betrieb. GKN II ging 1989 ans Netz und wurde am 15. April 2023 endgültig abgeschaltet.

Der Abriss von GKN I ist in vollem Gange, der Rückbau von Block II wurde Anfang April 2023 genehmigt. Im Sommer 2023 wurde der Primärkreis von Block II mit Hilfe von Chemikalien zu großen Teilen dekontaminiert. Der Atomkomplex Neckarwestheim wird – bis auf das Standortabfalllager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und das Standortzwischenlager für hochradioaktive Abfälle, die an die staatliche Gesellschaft für Zwischenlagerung übergeben wurden – von der EnBW betrieben.

Risse in wesentlichen Bauteilen

Seit 2017 wurden bei jeder der jährlichen Revisionen an den Rohren der Dampferzeuger vom GKN II Risse gefunden. Die vier Dampferzeuger bildeten die Schnittstelle zwischen dem hochradioaktiven Bereich mit dem Reaktordruckbehälter und den Brennstäben einerseits und dem nicht-radioaktiven Bereich zur Stromerzeugung andererseits. Die vier Dampferzeuger enthalten jeweils über 4.000 gut zwei Zentimeter dicke Rohre. An einem dieser Rohre wurde ein Riss entdeckt, der sich zwischen den jährlichen Revisionen 2018 und 2019 um bis zu 70 % durch die nur gut einen Millimeter dicke Rohrwand gefressen hatte. An einem anderen Rohr waren 2018 sogar 91 % der Rohrwand verschwunden.

Risse & Wanddickenschwächungen, die bei den jährlichen Revisionen in den Dampferzeugern von Neckarwestheim 2 entdeckt wurden:
2017: 31
2018: 101
2019: 191 (95 davon wohl alt)
2020: 26
2021: 17
2022: 36

Die Planer des AKWs gingen bei ihren Risikoberechnungen von höchstens einem abgerissenen Rohr aus. Diese Annahme war sehr gefährlich. Innerhalb der Rohre herrscht ein deutlich höherer Druck als außerhalb. Deshalb war es durchaus vorstellbar, dass ein Rohr beim Abreißen andere, schon geschädigte Nachbarrohre mit abreißt. Die Folge wäre ein sogenannter auslegungsüberschreitender Störfall gewesen, der weitere Schäden hätte nach sich ziehen können. Aber auch schon das Abreißen eines einzigen Rohres wäre ein komplizierter Kühlmittelverluststörfall gewesen, der sich bei weiteren Schäden bis zum Super-GAU hätte entwickeln können. Um dem AKW einen Weiterbetrieb zu ermöglichen, gingen das Umweltministerium Baden-Württemberg als Aufsichtsbehörde und die EnBW davon aus, dass es vor einem Abreißen eines Rohrs immer erst zu einem im Betrieb erkennbaren Leck kommen würde. Diese Leck-vor-Bruch-Theorie widerspricht aber laut einem Gutachter Prof. Mertins dem Kerntechnischen Regelwerk und ist nicht zulässig. Auch ein Betrieb des AKWs mit beschädigten Rohren ist laut seinem Gutachten nicht zulässig.

Antrag auf Austausch der Dampferzeuger

Der BUND reichte deshalb gemeinsam mit privaten Antragsteller*innen, dem Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar e.V. (BBMN) und der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt im Juni 2020 einen Antrag auf Austausch der Dampferzeuger ein, was wohl einer Stilllegung des Reaktors GKN II gleichgekommen wäre. Trotzdem ließ das Umweltministerium das AKW nach der einmonatigen Revision am 16. Juli wieder ans Netz und lehnte schließlich am 9. November 2020 mit einer nicht nachvollziehbaren Argumentation den Antrag ab. Ein Eilantrag auf einstweilige Anordnung zur vorläufigen Stilllegung des GKN II, der von .ausgestrahlt unterstützt wurde, wurde am 15. Dezember 2022 vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim abgewiesen.

Geologische Risiken in Neckarwestheim

Das AKW Neckarwestheim wurde von 1972 an in einem ehemaligen Steinbruch errichtet. Der Untergrund ist instabil, da er aus Gips besteht, der kontinuierlich ausgewaschen wird. Es entstehen gefährliche Hohlräume. Immer wieder wurden in der Vergangenheit neue Hohlräume unter dem AKW entdeckt, die mit Beton stabilisiert werden mussten.

Dieses Risiko war schon vor Beginn der Bauarbeiten anhand von Bohrkernen und Bohrprotokollen erkennbar, die damalige Landesregierung ignorierte jedoch frühe Warnungen und spielte die Risiken herunter.

Auch beim Bau des Standortzwischenlagers für hochradioaktiven Atommüll kam es immer wieder zu Setzungen aufgrund von Hohlräumen.

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Ansprechpartner Umwelt und Energie

Fritz Mielert

Umweltschutzreferent
E-Mail schreiben Tel.: 0711 620306-16

Geschichte der Anti-Atom-Bewegung: 60 Jahre Widerstand

 (Archiv Axel Mayer)

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