Stuttgart. Die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes 2021 (EEG) kommt am Freitag (17.12.) in den Bundesrat, nachdem sie der Bundestag heute (16.12.) beschlossen hat. Der BUND Baden-Württemberg weist eindringlich auf die Bedeutung des Gesetzes für Baden-Württemberg hin.
Brigitte Dahlbender, Vorsitzende des BUND Baden-Württemberg, betont: „Es ist enttäuschend, dass die Novelle, die nun fast ein Jahr verspätet auf den Weg gebracht wird, so viele Fragen auf das nächste Jahr verschiebt. Um einen angemessenen Beitrag zum Kampf gegen die Klimakrise zu leisten, braucht Deutschland schnellstmöglich ambitionierte Ziele und umfangreiche Maßnahmen zum naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Das ist auch für die Länder essentiell. Gerade in den Südländern und speziell in Baden-Württemberg kommt der Ausbau der Erneuerbaren nur schleppend voran. Die nun geplante Südquote, bei der ab dem Jahr 2022 15 Prozent der Zuschläge für neue Anlagen in den Süden gehen sollen, soll das Problem angehen. Ob sie ausreicht, ist jedoch mehr als zweifelhaft. Nach der Bundestagswahl muss das EEG in allen Bereichen dringend nachgebessert werden. Ansonsten sind alle Klimaziele nicht das Papier wert, auf dem sie stehen.“
Der BUND fordert eine deutliche Anhebung des Ausbauziels auf mindestens 75 Prozent bis 2030, was einer Verdopplung der Ausschreibungsmengen bei Photovoltaik und sieben Gigawatt Zubau von Windenergie an Land entspricht.
Bürgerenergie: Unterstützung der Bundesregierung angewiesen
Auch beim Thema Bürgerenergie ist Baden-Württemberg auf Unterstützung der Bundesregierung angewiesen. Die jetzigen Änderungen reichen auf keinen Fall aus, um die von der Europäischen Union geforderte ,Revolution‘ einzuleiten, bei der Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt der Energieproduktion stehen. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften benötigen faire Rahmenbedingungen – damit Bürgerwindparks, Bürgersolaranlagen und Energy Sharing möglich werden. Vorschläge hierzu fehlen fast gänzlich, obwohl die Erneuerbaren-Richtlinie der EU von den Mitgliedstaaten bis spätestens Mitte 2021 umgesetzt sein muss.
Aus für Solar-Pioniere verhindert
Doch die Novelle enthält auch Schritte in die richtige Richtung, wie Brigitte Dahlbender erklärt: „Wir sind froh, dass die Bundesregierung endlich für die bereits im Januar aus dem EEG fallenden Anlagen eine Anschlusslösung gefunden hat. Damit konnte sie einen drohenden Netto-Rückgang der installierten Leistung durch den Wegfall von Windenergieanlagen sowie das Aus für die Solar-Pioniere der ersten Stunde verhindern.“
Hintergrund
Der Erfolg der Erneuerbaren Energien geht auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zurück, das mit Einspeisevergütung und Einspeisevorrang Investitionssicherheit garantierte. Die Novelle soll das EEG von 2017 ersetzen und zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Da es sich um kein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, muss es der Bundesrat am Freitag (17.12.) lediglich billigen. Die Bundesregierung hat den Kern des Gesetzes, die Anhebung der Ausbauziele und den ihnen entsprechenden -pfaden sowie eine verbindliche Bund-Länder Strategie zur naturverträglichen Umsetzung, jedoch abermals verschoben. Ein Entschließungsantrag legt fest, dass darüber im Frühjahr entschieden werden soll.
Mehr Informationen:
- Stellungnahme des BUND zur EEG Novelle 2021
- Webseite des BUND Baden-Württemberg zu Klima und Energie
Für Rückfragen:
- Dr. Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, brigitte.dahlbender(at)bund.net
- Fritz Mielert, Referent für Umweltschutz BUND Baden-Württemberg, (0711) 620306-16, Fritz.Mielert(at)bund.net