
Glyphosat als krebserregend eingestuft
Neuere Studien beweisen: Das Pflanzengift und glyphosathaltige Herbizide haben unter anderem krebserregende, erbgutschädigende und fruchtbarkeitsmindernde Wirkungen. Glyphosat schadet Kulturpflanzen und kann bei diesen zu häufigeren Pilzkrankheiten sowie zu verminderter Nährstoffaufnahme führen. Im März 2015 bezeichnete der Internationale Rat der Krebssachverständigen (IACR) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“.
Hand in Hand: Glyphosat und Genpflanzen
Die Ausbreitung von Glyphosat steht in engem Zusammenhang mit dem Anbau genveränderter Pflanzen wie zum Beispiel Mais oder Soja: Mehr als drei Viertel der weltweit angebauten genveränderten Pflanzen sind herbizidresistent, die meisten davon gegen Glyphosat. Glyphosat vernichtet alle anderen Pflanzen auf dem Feld und nur herbizidresistente Kulturpflanzen überleben. Der Anbau herbizidresistenter Pflanzen ist somit nur zusammen mit dem entsprechenden Herbizid wirtschaftlich sinnvoll.
Glyphosat wird aber nicht nur auf den Sojasteppen in Nord- und Südamerika eingesetzt. In Deutschland sind zahlreiche glyphosathaltige Herbizide in Haus- und Kleingärten im Einsatz.
Glyphosat-Einsatz in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg werden jährlich gut 3.000 Tonnen Pestizid-Wirkstoffe in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzt. Die Folge: Bienenvölker gehen zugrunde, die Vogelpopulationen in der Agrarlandschaft gehen zurück, Böden und Gewässer werden belastet. Der BUND fordert von der Landesregierung, dass Glyphosat nicht mehr kurz vor der Ernte gespritzt und unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse neu bewertet wird. Solange der Nachweis einer Unbedenklichkeit von Glyphosat nicht erbracht ist, ist die Wirkstoffzulassung für Glyphosat aufzuheben. Ein Verbot in Haus- und Kleingärten und auf öffentlichen Flächen ist überfällig.
Der BUND fordert die baden-württembergische Landesregierung auf, ihre Spielräume zu nutzen, um den Einsatz von Glyphosat zu minimieren. Das heißt, Glyphosat muss in Wasserschutzgebieten und auf landeseigenen Flächen verboten werden und es darf keine Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen geben.
EU verlängert die Wiederzulassung
Ende 2017 hat die Europäische Union über die Wiederzulassung von Glyphosat gestimmt. Somit kann das Totalherbizid für weitere fünf Jahre in der EU eingesetzt werden. Damit stellen sich Deutschland und die Mehrheit der EU-Länder gegen den Schutz von Mensch und Natur. Sie votierten für ein Ackergift, das alle Pflanzen abtötet und damit ein Hauptverursacher des massiven Artensterbens in der Agrarlandschaft ist. Gleichzeitig steht es laut Studienergebnissen der WHO im Verdacht, beim Menschen Krebs zu verursachen. Der BUND fordert ein nationales Glyphosat-Verbot.
Was können Sie tun, damit Glyphosat vom Markt kommt?
- Fordern Sie Ihren Bundestagsabgeordneten auf, sich für die Aufhebung der Zulassung von glyphosathaltigen Pestiziden einzusetzen.Falls
- Sie Ihren Garten nicht ohnehin schon giftfrei bewirtschaften: Verzichten Sie zugunsten der Tier- und Pfanzenwelt und zu Ihrem eigenen Schutz auf Mittel, die Glyphosat enthalten.
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