Qualitätszeichen in der Kritik
Erzeuger*innen sind unzufrieden, weil sich mit dem Siegel kaum bessere Preise erzielen lassen. Kritiker*innen fordern schon lange eine deutliche Anhebung der Qualitätsstandards und mehr Transparenz und konsequente Kontrollen.
Mit der Einführung des „Bio-Zeichens Baden-Württemberg“ 2002 und dem Versprechen der Gentechnikfreiheit auch bei tierischen Produkten, das ab Ende 2017 auch für Milch, Rind- und Schweinefleisch gilt, wurde das Zeichen weiter entwickelt.
Baden-Württemberg führte auf Anregung des BUND 1989 das landesweite Herkunfts- und Qualitätszeichen ein. Nach Idee des BUND sollte das Gütezeichen Verbraucher*innen und Natur gleichermaßen dienen und die heimische Landwirtschaft unterstützen. Deshalb sollten bei der Vergabe des Gütezeichens vor allem Qualität und Rückstandsfreiheit von Pestiziden oder Schwermetallen berücksichtigt werden.
Schnell wurde klar, dass sich das Konzept des BUND nicht mit dem der Landesregierung deckte. Deren Devise lautete von Anfang an "Jeder muss mitmachen können, keiner darf diskriminiert werden!" Entsprechend hat das Land den integrierten Landbau als Anbauweise zugrunde gelegt. Dieser Begriff stand ursprünglich für eine gute Idee: In Kombination mit biologischen und mechanischen Maßnahmen – wie Beschnitt von erkrankten Pflanzen oder Netze gegen Insekten - sollten chemische Mittel nur als letztes Mittel bei nicht zu beherrschenden Schädlingsproblemen zum Einsatz kommen. Die agrochemische Industrie hat den Begriff integrierter Landbau jedoch ab den 80er Jahren besetzt und weitgehend seines Inhalts beraubt.
Jahrelang versuchten die Umwelt- und Naturschutzverbände , das Herkunfts- und Qualitätszeichen Baden-Württemberg (HQZ) zu einem wirklichen Qualitätszeichen zu entwickeln - mit geringem Erfolg. Schon 1994 fasste der damalige BUND-Landesvorsitzende Dr. Hans-Jörg Breitinger ernüchtert zusammen: "Durch das HQZ wird die integrierte Produktion (IP) salonfähig gemacht.
Immer wieder versuchen die Produzenten, alle gesetzlich zugelassenen Mittel per Ausnahmegenehmigung einzusetzen. Auch in der Tierhaltung bestehen Mängel. Hier wird als Qualität verkauft, was sowieso Praxis ist (eine Vorschrift lautet beispielsweise: Schweine für das HQZ müssen die letzten acht Wochen in Baden-Württemberg gemästet werden. Schweinewerden werden in den letzten 120 Tagen der Mast ohnehin nicht mehr umgestallt.
Ein anderer Punkt, der deutlich macht, dass nicht einmal Minimalforderungen von Tierschutz- und Umweltverbänden berücksichtigt werden, ist, dass beim HQZ sogar die Käfighaltung für Legehennen zugelassen ist. Die Kontrollen sind unzureichend. Letztendlich führt das HQZ zu einer massiven Verbrauchertäuschung."
Doch es geht auch anders: Nicht bei allen Produkten liegt das HQZ-Niveau nur knapp über dem Anspruch der guten fachlichen Praxis. Ein Positiv-Beispiel ist die Initiative "umweltschonender Weinbau in Baden-Württemberg", das die Voraussetzung für das HQZ für Wein und Trauben definiert. HQZ-Weinbäuer*innen verzichten zumindest in Baden auf Herbizide, Insektizide und Fungizide gegen Botrytis (Grauschimmelfäule).
Erlaubt sind chemische Pestizide gegen den echten und falschen Mehltau. Das sind die zwei Pilzkrankheiten, deren Bekämpfung mit den Mitteln, die im ökologischen Weinbau erlaubt sind, viel Fachwissen und Können voraussetzt. So verstanden, ist integrierter Anbau eine qualifizierte Zwischenstufe zwischen konventioneller und ökologischer Landwirtschaft.
Die EU fördert Qualitätsprogramme. Wenn die Produkte mit mindestens einem Kriterium über dem gesetzlichen Standard liegen, dürfen die Regionen die Qualitätsprogramme fortführen. Dieser Entscheidung folgend, rückte das "H" nach hinten: Das "Qualitätszeichen Baden-Württemberg - gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe" war geboren. Den Anspruch, besondere Qualität deutlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen Standard zu liefern, erfüllt auch das neue Zeichen nur sehr bedingt.
In einem Punkt ist das Qualitätszeichen konsequent: Es dürfen keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden. Das Qualitätszeichen Baden-Württemberg garantiert die Gentechnikfreiheit auf dem Acker.
2012 kündigte die grün-rote Landesregierung an, eine Forderung des BUND und des Aktionsbündnisses Gentechnikfreie Landwirtschaft Baden-Württemberg umsetzen zu wollen: Bis spätestens 2015 sollte das Qualitätszeichen Baden-Württemberg auch bei der Fütterung für tierische Lebensmittel Gentechnikfreiheit garantieren. Die Landesregierung hat das Versprechen für Lamm- und Geflügelfleisch, Eier, Honig und Fische fristgerecht eingehalten; für Milch-, Rind- und Schweinefleisch wurde die Frist bis Ende 2017 verlängert.
Das Bio-Zeichen Baden-Württemberg setzt als Grundanforderung die EU-Ökoverordnung voraus. Darüber hinaus dürfen Produkte grundsätzlich nur dann das "Bio-Zeichen Baden-Württemberg" tragen, wenn sie aus Betrieben kommen, die komplett auf Öko-Produktion umgestellt haben – und deren Produktionskette eindeutig in Baden-Württemberg nachvollziehbar ist.
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