BUND Landesverband
Baden-Württemberg

Kommentar: Bauern-Volksantrag verschlimmert das Artensterben

01. Oktober 2019 | Artenschutz (BW), Landwirtschaft, Naturschutzpolitik (BW), Schmetterlingsland (BW), Streuobst (BW), Volksbegehren Artenschutz - "Rettet die Bienen"

Kommentar des Bienen-Bündnis zum Volksbegehren Artenschutz - "Rettet die Bienen"

„Der Volksantrag vom Badischen Landwirtschaftshauptverband ist unmotiviert, unverbindlich und ziellos. Es fehlen dort Maßnahmen zur Pestizidreduktion und die klare Benennung von konkreten Verpflichtungen. Der Antrag ist ein Ablenkungsmanöver frei nach dem Motto: Wasch mir den Pelz mach mich nicht nass“, sagt der Sprecherkreis des Volksbegehrens, zu dem Brigitte Dahlbender (BUND), Johannes Enssle (NABU), David Gerstmeier und Tobias Miltenberger gehören (beide ProBiene).

„Der Badischen Landwirtschaftshauptverband legt mit seinem Antrag ein Weiterso in die organisierte Verantwortungslosigkeit vor. Das wird das Artensterben nicht aufhalten, sondern verschlimmern. Wirksamen und verbindlichen Artenschutz wird es in Baden-Württemberg nur geben, wenn Gesetze dafür sorgen. Der Antrag zeigt schwarz auf weiß, das Volksbegehren Artenschutz – Rettet die Bienen ist bitter nötig.“ Deswegen kann der Volksantrag nicht davon ablenken, dass das Erreichen von mindestens 770.000 Unterschriften für das Volksbegehren der einzige Weg für verbindlichen Artenschutz ist. 

Über das Bienen- Bündnis:

Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ ist eine Initiative der proBiene - Freies Institut für ökologische Bienenhaltung und wird getragen von proBiene, BUND BW, NABU BW, ÖDP BW, Slow Food Deutschland, Demeter BW, Naturland BW, AbL BW, Fridays for Future BW, Bäuerlicher Erzeugergemeinschaft Schwäbisch-Hall, Naturata, GLS-Bank und Waschbär.

Das Volksbegehren in Kürze: 

  • Was: Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“
  • Wann: 24. September 2019 bis 23. März 2020
  • Wer: Mitunterzeichnen können alle Wahlberechtigten zur Landtagswahl. Also deutsche Staatsbürger*innen, die mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsbürgerschaft und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg haben.
  • Weitere Infos: www.bund-bawue.de/rettetdiebienen

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