Das Winterwetter hat einige Regionen im Südwesten im Griff. Eis und Schnee machen den Gang zur Bäckerei, zur Schule oder zur Arbeit zur Rutschpartie. Nun gilt die Räumungspflicht: Vor dem eigenen Grundstück muss der Schnee so beiseitegeschoben werden, dass zwei Personen aneinander vorbeigehen können. Das entspricht 1,50 Metern.
Schäden durch Streusalz
Jährlich kommen nach Angaben des Umweltbundesamts bundesweit 1,5 Millionen Tonnen Streusalz zum Einsatz. In harten Wintern kann die Menge auf mehr als vier Millionen Tonnen steigen.
Bäume und Sträucher am Straßenrand oder im Garten werden dadurch schwer geschädigt. Doch nicht nur Pflanzen leiden unter den salzhaltigen Taumitteln. Sie schaden auch Tieren, Böden und Gewässern und greifen zahlreiche Oberflächen an. Haustiere, die umherstreunen oder Gassi geführt werden, haben mit der scharfen Salzlösung zu kämpfen. Die Folge können entzündete Pfoten sein.
Die Schäden an Bäumen und Sträuchern zeigen sich vor allem in den Sommermonaten. Korrosionsschäden an Fahrzeugen, Brücken und Oberflächen von Gebäuden oder Baudenkmälern gehen häufig auf das Konto von Streusalz. Schuhe und Kleidung werden ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen.
Der BUND Baden-Württemberg bittet die Bürger*innen daher, beim Schneeräumen an Pflanzen und Tiere zu denken und gänzlich auf Streusalz zu verzichten.
Einsatz in den meisten Kommunen verboten
Die Verwendung von Streusalz für private Zwecke ist in den meisten Kommunen ohnehin verboten und mit einem Bußgeld belegt. Nicht immer wird das Salzverbot kontrolliert oder geahndet. Doch auch andere Streumittel sollten nur sparsam verwendet werden, da diese ebenfalls die Umwelt belasten. Um abstumpfende, salzfreie Streumittel wie Splitt oder Kies herzustellen, auszubringen und wieder einzusammeln, braucht es Energie, besonders, wenn dafür Streu- und Kehrfahrzeuge eingesetzt werden. Zudem können Splitt und Granulat giftige Substanzen wie Arsen, Blei oder Quecksilber enthalten.
Schaufel, Kies, Sand: umweltfreundliche Alternativen
Es gibt umweltfreundlichere Alternativen zu Streusalz, wie Fritz Mielert, Umweltreferent beim BUND Baden-Württemberg, erklärt: „Bei Schneefall reicht es meist aus, Gehwege gründlich und frühzeitig mit Schippen und Besen zu räumen. Bei Eis und erhöhter Glättegefahr bieten sich Sand, Kies oder Sägespäne als Streumittel an.“ Auch Streumittel mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“ sind geeignet und weitgehend frei von umweltschädlichen Stoffen. Gebrauchtes Streugut gehört weder in die Mülltonne noch in die Kanalisation. Eine Möglichkeit ist, es nach der Schneeschmelze selbst wieder aufzukehren und beim nächsten Wintereinbruch wiederzuverwenden. Anderenfalls sollte es von der Stadtreinigung beseitigt und fachgerecht aufgearbeitet werden.
Weitere Informationen:
- Streumittel mit dem Blauen Engel: www.blauer-engel.de
- Die BUND-ÖkoTipps sind kostenlos zum Abdruck freigegeben. Ein Archiv der bisher erschienenen Tipps findet man hier.
Kontakt für Rückfragen:
Fritz Mielert, Referent für Umweltschutz beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, 0711 620306-16, Fritz.Mielert(at)bund.net