BUND Landesverband
Baden-Württemberg

Fairer Preis für gute Produkte

Um die Wirtschaftlichkeit von Streuobstwiesen zu verbessern, hat der BUND schon um das Jahr 1990 die ersten Streuobst-Saftprojekte initiiert.

Ein Wagen der mit Kisten voll Streuobst beladen ist. Aufpreis-Initiativen bieten regionale Produkte mit hoher Qualität.  (Ulfried Miller / BUND Ravensburg)

 

In den Aufpreis-Initiativen zahlen Mostereien kostendeckende Preise für das angelieferte Streuobst und die Initiativen vertreiben die Streuobstprodukte unter eigenem Markennamen. Diese Initiativen bieten regionale Produkte mit hoher Qualität. Inzwischen gibt es rund 50 Aufpreis-Initiativen in Baden-Württemberg; an einem Drittel davon sind BUND-Gruppen beteiligt.

BUND Ravensburg und Aufpreis-Initiativen

Ein nach wie vor erfolgreicher Pionier der Aufpreis-Initiativen ist der BUND-Ravensburg. Dort erhalten die Bauern für einen Doppelzentner Äpfel mindestens 24 Euro statt der marktüblichen acht bis zehn Euro. Dafür verpflichten sie sich, ihre Streuobstwiesen durch Pflege und Nachpflanzungen zu erhalten und nicht zu spritzen. Sie bringen ihre Äpfel selbst zu den Partner-Keltereien. Diese stellen durch Pressen und schonendes Erhitzen einen wohlschmeckenden, naturtrüben Apfelsaft her, der in gut sortierten Getränkemärkten der Region erhältlich ist.

Die Naturschutzverbände führen regelmäßige Kontrollen der Streuobstbestände durch und lassen den Saft auf Rückstände untersuchen. Auch ein fruchtig-frischer Apfel-Mango-Saft ist in den oberschwäbischen Getränkemärkten erhältlich. Diese besondere Saftmischung aus oberschwäbischen Hochstamm-Äpfeln und fair gehandelten philippinischen Mangos ist ein gemeinsames Produkt des BUND Ravensburg, der Fair-Hhandels-Organisation dwp in Ravensburg und der Ravensburger Keltereien Schlenkerhof und Stiefel.

Alleine im Kreis Ravensburg haben sich inzwischen über 100 Landwirte zum Erhalt ihrer 13.000 Hochstämme verpflichtet.

Kampf gegen Etikettenschwindel

Der Begriff Streuobst ist gesetzlich nicht geschützt. Umso wichtiger ist es, die Augen beim Saftkauf offen zu halten: Ist wirklich 100 Prozent Streuobst in der Flasche oder ist dem Saft Plantagenobst beigemischt?

Der BUND legt folgende Kriterien an Streuobstprodukte an:

    • Streuobstprodukte müssen zu 100 Prozent von Streuobstbäumen kommen.
    • Auf Streuobstwiesen dürfen keine Antibiotika und keine chemisch-synthetischen Spritzmittel verwendet werden. Alle Streuobstsäfte, an deren Herstellung BUND-Gruppen beteiligt sind oder die mit dem Biosiegel versehen sind, gewährleisten dies.
    • Auf Streuobstflächen sollten maximal 100 Bäume je Hektar stehen. 50 bis 70 Bäume sind für viele Vogelarten dieses Lebensraumes ideal.
    • Damit die Bäume alt werden und viel Platz für Höhlen und Rindenbewohner bieten können, sollten die Bäume hochstämmig und starkwüchsig sein.

       

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      Ansprechpartnerin Streuobst

      Almut Sattelberger

      Streuobst- und Schmetterlingsreferentin
      E-Mail schreiben Tel.: 0711 620306-26 Mobil: 0175 4485071

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