Im Fokus: Stuttgart 21 – Rechtsgutachten Gäubahn
Schon vor mehr als 25 Jahren hatte sich Deutschland im Staatsvertrag von Lugano zum Ausbau der Gäubahn zwischen Zürich, Singen und Stuttgart verpflichtet. Doch der Ausbau kommt bestenfalls im Schneckentempo voran. Stand Sommer 2022 gibt es weitere Schwierigkeiten. Die Projektpartner von Stuttgart 21 sind sich nicht einig, wie die Gäubahn an den Landesflughafen angeschlossen werden soll. Hinzu kommen Verzögerungen in den laufenden Planungsverfahren. Dies hat zur Folge, dass die Gäubahn nicht mehr zeitnah zur Fertigstellung des Tiefbahnhofs Ende 2025 in den Bahnknoten Stuttgart eingebunden werden kann. In Folge dessen möchte die Deutsche Bahn die Gäubahn für mindestens zehn Jahre unterbrechen und während dieser Zeit in Stuttgart-Vaihingen oder in der Nähe des Stuttgarter Nordbahnhofes enden lassen.
Unterbrechung würde jeden Tag 8.000 Fahrgäste betreffen
Das wäre ein Desaster für den Schienenverkehr, nicht nur für die Region Stuttgart, sondern auch für die südlichen Landesteile bis zum Bodensee und die angrenzende Schweiz. Ein neuer Umsteigebahnhof Stuttgart-Vaihingen oder der Bau eines Haltepunktes am Nordbahnhof sind nichts anderes als ein „Trostpflästerchen“ und ändern nichts an den fatalen Nachteilen für die täglich 8.000 Reisenden, welche die Gäubahn nutzen. Mühsame Umsteigevorgänge in überfüllte S- oder Stadtbahnen, deutlich längere Fahrzeiten von bis zu über einer Stunde für Reisende, die am Hauptbahnhof umsteigen müssten, wären kein Anreiz, auf die Bahn umzusteigen. Sie wären vielmehr eine Einladung, vermehrt das Auto zu benutzen.
Rechtsgutachten: Jahrelange Unterbrechung der Gäubahn ist unzulässig
Um die Rechtmäßigkeit dieser Unterbrechung zu prüfen, gaben die baden-württembergischen Umwelt- und Verkehrsverbände BUND, Landesnaturschutzverband, PRO BAHN und VCD bei Prof. Urs Kramer von der Universität Passau ein Gutachten zur Gäubahn (PDF, 334 KB) in Auftrag, Dieses wurde im Mai 2022 veröffentlicht und belegt, dass die geplante Unterbrechung der Gäubahn vom bestehenden Planfeststellungsbeschluss nicht gedeckt und der Abbau der Gleise somit nicht zulässig ist. Vielmehr muss die Planfeststellung aufgrund einer geänderten Sachlage an die Realität angepasst werden. Die langjährige Unterbrechung entspräche einer Stilllegung, die von der DB erst noch beantragt werden müsste. Im Stilllegungsverfahren werde die Strecke zunächst anderen Unternehmen zur Übernahme angeboten, stellt Prof. Kramer fest. Aber auch für den Fall, dass kein Unternehmen die Panoramabahn sofort übernimmt, ist die Strecke für den Schienenverkehr bis zum Hauptbahnhof gewidmet und freizuhalten.
Projektpartner müssen Planungen anpassen
BUND, LNV, PRO BAHN und VCD sehen nun die Projektpartner von Stuttgart 21 sowie die Gemeinden im Einzugsgebiet der Gäubahn und die Deutsche Bahn selbst gefordert: Der Lenkungskreis von Stuttgart 21 sowie die Kommunen müssen sich dem neuen Sachverhalt stellen und sich mit diesem Gutachten beschäftigen. Der Erhalt der Gäubahn bis zum Hauptbahnhof auch über 2025 hinaus ist nicht nur baulich und technisch möglich, sondern auch zwingend geboten.
Auf den Flächen, auf denen die Stadt Stuttgart in Zukunft Städtebau betreiben will, hat weiterhin der Schienenverkehr Vorrang, wie das Gutachten zeigt. Die Gäubahntrasse vom Hauptbahnhof bis Stuttgart-Vaihingen kann erst dann bebaut werden, wenn eine andere direkte Verbindung vom Stuttgarter Hauptbahnhof nach Zürich vorhanden ist. Die Stadt Stuttgart muss im höchsten eigenen Interesse zuerst dafür sorgen, dass die Verkehrsinteressen seriös und juristisch sauber befriedigt sind.
Der BUND fordert daher eine Abkehr vom S21-Dictum, dass die Gäubahn alternativlos über den Flughafen geführt werden muss. Kurz- und mittelfristig müssen Teile der oberirdischen Gleisanlagen im heutigen Kopfbahnhof erhalten werden. Langfristig sollte ein S21-Ergänzungsbahnhof geplant werden. Die Gäubahn muss dauerhaft und ohne Unterbrechung dort fahren, enden und beginnen, wo sie das jetzt schon tut – und zwar über die Panoramabahnstrecke und im Hauptbahnhof Stuttgart.