BUND Landesverband
Baden-Württemberg

Nach Atomexporten ohne Genehmigung: BUND fordert Bundesamt zum Handeln auf

13. Januar 2021 | Atomkraft, Klima und Energie (BW), Ressourcen & Technik, Umweltpolitik (BW)

Der Umweltverband appelliert an das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, eine Verfügung gegenüber dem Brennelementhersteller Framatome zu erlassen und dessen Zuverlässigkeit zu überprüfen.

Atommüllfässer bei der Anti-Atom-Aktion in Karslruhe im März 2016. Unzählige Pannen und Störfälle und die ungelöste Frage, was mit dem strahlenden Atommüll passieren soll, zeigen, wie gefährlich diese Art der Energieerzeugung ist.  (Gustavo Alabiso / BUND BW)

Freiburg/Stuttgart. Nachdem der Brennelementhersteller Framatome ohne gültige Exportgenehmigung Brennstäbe in das Schweizer AKW Leibstadt geliefert hatte, hat der BUND heute (13.1.21) das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Exportkontrolle (BAFA) in einem Schreiben eindringlich zum Handeln aufgefordert: „Ich beantrage, gegenüber der Framatome GmbH eine klarstellende Verfügung zu erlassen, aus der hervorgeht, dass zumindest bis zur abschließenden Entscheidung im laufenden Eilrechtsschutz die aufschiebende Wirkung des Widerspruches zu beachten ist. Transporte sollen bis zum Abschluss des Eilrechtsschutzes untersagt werden.“ Im weiteren Verlauf fordert der BUND vom BAFA eine Zuverlässigkeitsprüfung der Framatome GmbH nach dem Atomgesetz.

„Der Brennelementhersteller unterläuft Gerichtsverfahren und wähnt sich über dem Gesetz stehend, das ist ein absolutes ‚No-Go‘“, betont Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des BUND Baden-Württemberg. „Sollte das Bundesamt dem Brennelementewerk die Zuverlässigkeit aberkennen, hätte das weitreichende Konsequenzen. Das Werk dürfte dann nicht nur nicht mehr nach Leibstadt exportieren, sondern nirgendwohin. Dann wäre dieser eigenmächtige Schritt ein Eigentor der Extraklasse.“

 

Hintergrund

Bevor das Verwaltungsgericht klären konnte, ob die Framatome GmbH Brennstäbe aus deutscher Fertigung an das Schweizer AKW Leibstadt liefern darf, hatte der Brennelementhersteller zwei Transporte durchgeführt. Der BUND stellte daher am 12.1.2021 bei der Staatsanwaltschaft Erlangen Strafanzeige gegen Framatome, wegen des Verdachts auf rechtswidrigen Export von Kernbrennstoffen, eine Straftat nach § 328 StGB.

     

Weitere Informationen:

Kontakt für Rückfragen:

  • Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, 0172 / 834 42 94, Sylvia.Pilarsky-Grosch(at)bund.net
  • Stefan Auchter, Geschäftsführer BUND Regionalverband Südlicher Oberrhein, 0761/30383, stefan.auchter(at)bund.net

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