BUND Landesverband
Baden-Württemberg

BUND zu Rheinbrücken-Vergleich: Straßenbauvorhaben war mit Klage in Baden-Württemberg nicht zu stoppen

26. Juni 2020 | Flüsse und Gewässer (BW), Mobilität, Flächenschutz (BW), Flächenverbrauch (BW)

Verbesserungen für Rad- und Schienenverkehr sowie im Naturschutz erreicht. BUND sieht zusätzliche Straßenbrücke über den Rhein weiter als Teil einer verfehlten Verkehrspolitik.

"Letzte Schilfgebiete und Auwaldreste als Rückzugsraum für bedrohte Arten wären durch den Bau einer neuen Straßenbrücke bedroht." Dem BUND gelang es, Verbesserungen für den Radverkehr, für den Schienenverkehr sowie bei Naturschutzmaßnahmen zu erreichen.  (BUND Mittlerer Oberrhein)

Mit einem Vergleich zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem BUND Landesverband Baden-Württemberg als Kläger gegen die so genannte 2. Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe fand am 25. Juni 2020 die seit vielen Jahren geführte Auseinandersetzung eine überraschende Wendung. Auf Vorschlag des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim und vor dem Hintergrund sich abzeichnender sehr hoher Prozessrisiken gelang es dem BUND, Verbesserungen für den Radverkehr, für den Schienenverkehr sowie bei Naturschutzmaßnahmen zu erreichen. Im Gegenzug wird mit dem Vergleich das Klageverfahren beendet. „Es war zunehmend absehbar, dass wir unser Ziel, die zusätzliche Straßenbrücke mit einer Klage in Baden-Württemberg zu verhindern, nicht erreichen würden. Dies tut weh. Denn die Rheinbrücke bedeutet: neuer Straßenbau für mehr LKW- und PKW-Verkehr“, erklärt der BUND-Regionalvorsitzende Armin Gabler.

„Mit dem verhandelten Vergleich ist es dem BUND als Vertreter eines breiten Bündnisses allerdings gelungen, überfällige Schritte zukunftsgerichteter Verkehrsplanung auf den Weg zu bringen. Im Bereich des Schienenverkehrs werden Verbesserungen der Infrastruktur aufs Gleis ge-setzt. Ebenso hat das Land zugestimmt, schon heute mögliche zusätzliche Fahrten zwischen Wörth und Karlsruhe zu bestellen. Die wichtige Radverbindung auf der bestehenden Rheinbrücke wird aufgewertet werden. Würde die 2. Rheinbrücke gebaut, erhält diese ebenfalls einen Rad- und Fußweg. Auch haben wir zusätzliche Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes erreicht. Altholzbestände werden gesichert, die Albdämme auf Knielinger Gemarkung werden als Lebensraum für bedrohte Arten entwickelt“, fasst Hartmut Weinrebe, BUND-Regionalgeschäftsführer, den Vergleich zusammen.

„Wir setzen uns weiter mit aller Kraft für die Verkehrswende ein. Mit Straßenbauprojekten wie der 2. Rheinbrücke wird ein Verfehlen der Klimaschutzziele und ein ungebremster Artenrückgang zementiert“, so Armin Gabler. „Mit politischem Widerstand wird sich der BUND weiterhin als Stimme und Anwalt von Umwelt und Natur gegen die 2. Rheinbrücke und verfehlte Verkehrspolitik einsetzen.“

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