Heidelberg/Stuttgart/Leipzig. Flächenfressende Einfamilienhausgebiete am Ortsrand ohne Umweltprüfung und ohne Ausgleichmaßnahmen – damit ist nun Schluss. Denn heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den vom BUND angegriffenen Bebauungsplan in Gaiberg bei Heidelberg wegen der Europarechtswidrigkeit des § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) für unwirksam erklärt. Die Vorsitzende des BUND Baden-Württemberg, Sylvia Pilarsky-Grosch, begrüßt das Urteil: „Deutsches Baurecht darf europäisches Umweltrecht nicht aushebeln. Daher freuen wir uns sehr über diese Entscheidung des obersten deutschen Verwaltungsgerichts. Denn § 13 b BauGB hat dazu geführt, dass hier in Gaiberg, wie auch in vielen weiteren Kommunen, Baugebiete ohne Umweltprüfung ausgewiesen wurden. Gerade in Baden-Württemberg wurden dabei naturschutzfachlich wertvolle Gebiete wie etwa die Streuobstwiesen im Fall Gaiberg zerstört. Einmal mehr hat der BUND damit seine Rolle als Anwalt der Natur bewiesen. Dabei dürfen wir uns bei unseren Aktiven und die uns unterstützende Bürgerinitiative für ihren unermüdlichen Einsatz bedanken. Da Kommunen bisher noch bis Ende 2024 begonnene Verfahren zur Bebauung nach § 13 b zu Ende führen durften, ist diesem Naturfrevel durch das Urteil nun ein Riegel vorgeschoben.“
Bundesweite Bedeutung
Der den BUND vertretende Frankfurter Rechtsanwalt Dirk Teßmer ergänzt: „Das Urteil geht in seiner Bedeutung weit über den konkreten Fall hinaus. Da § 13 b BauGB für europarechtswidrig befunden wurde, gilt das – deutschlandweit – auch für alle anderen Bebauungspläne, die im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt wurden.“ Die Regionalgeschäftsführerin des BUND Rhein-Neckar-Odenwald, Dr. Bianca Räpple, freut sich ebenfalls über das Urteil und hofft, „dass Bebauung nunmehr endlich verstärkt im Innenbereich der Kommunen stattfindet und nicht mehr weiter auf der grünen Wiese unter Verlust wertvoller natürlicher Lebensräume“.
Weitere Informationen:
- Webseite des BUND Baden-Württemberg zu Verbandsklagen
- Pressemitteilung des BUND Rhein-Neckar-Odenwald zu Ausweisung von Neubaugebieten vom 14. Mai 2020
- Webseite des Bundesverwaltungsgerichts
Kontakt für Rückfragen:
Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, Sylvia.Pilarsky-Grosch(at)bund.net, 0172 8344294