BUND-Verkehrsexperte Jens Hilgenberg kommentiert:
„Meldungen über ein Aufweichen des gesetzlichen NO2-Grenzwertes sind falsch. Der verbindlich einzuhaltende Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft hat unverändert Bestand, daran ändert auch der willkürlich gesetzte Wert der Bundesregierung nichts. Sich jetzt in juristischen Winkelzügen zu verlieren, wann und wo Fahrverbote verhältnismäßig sind, ist nicht zielführend. Ob durch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes tatsächlich Fahrverbote verhindert werden, muss die gerichtliche Praxis zeigen. Die für die Luftreinhaltepläne zuständigen Institutionen werden weiterhin darlegen müssen, mit welchen Maßnahmen der Zeitraum bis zur Einhaltung des Grenzwertes ,so kurz wie möglich‘ gehalten werden kann. Denn genau das verlangt die EU-Kommission in ihrem nach wie vor laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.
Kommunal- und Landespolitiker müssen bei Verkehrsminister Scheuer stärker darauf drängen, endlich die Konzerne in die Pflicht zu nehmen und die Ursachen der Stickoxidüberschreitungen zu bekämpfen. Solange Herr Scheuer wirksame Maßnahmen wie die Einführung der Blauen Plakette und Hardware Nachrüstung auf Kosten der Hersteller verhindert, wird das Einhalten der NO2-Grenzwerte nur durch zusätzliche Maßnahmen auf Kosten der Steuerzahler möglich. Die Fahrverbote, die jetzt verhindert werden sollen, sind eine Folge der Politik des Wegschauens des amtierenden Verkehrsministers und seiner CSU-Vorgänger – genauso wie von der Praxis der Konzerne, die Fahrzeuge auf den Prüfstand, statt auf den Betrieb auf der Straße zu optimieren.“
Pressekontakt:
- Jens Hilgenberg, BUND-Experte für Verkehr, Tel.: (030) 27 58 64 67, jens.hilgenberg(at)bund.net
- Katrin Matthes, BUND-Pressereferentin, Tel.: (030) 27 58 65 31, presse(at)bund.net