BUND-Kommentar zum Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zum Luftreinhalteplan

28. Juli 2017 | Verkehr (BW)

Auch Stuttgarter haben das Recht, gesund zu leben - schallende Ohrfeige für Landes- und Bundesregierung wegen ungenügender Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Baden-Württemberg begrüßt das heutige Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts zum Luftreinhalteplan in der Landeshauptstadt als wegweisend für eine ernsthafte Luftreinhaltepolitik.

Durchfahrt verboten Schild Fahrverbote in der Umweltzone für besonders dreckige Dieselfahrzeuge sind ab Beginn des nächsten Jahres unvermeidlich.  (Julia Ellerbrock/ BUND BW)

Auch Stuttgarter haben das Recht, gesund zu leben - schallende Ohrfeige für Landes- und Bundesregierung wegen  ungenügender Maßnahmen zur Luftreinhaltung

Fahrverbote ab Anfang 2018 unvermeidlich

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Baden-Württemberg  begrüßt das heutige Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts zum Luftreinhalteplan in der Landeshauptstadt als wegweisend  für eine ernsthafte Luftreinhaltepolitik und den Schutz der Gesundheit der vom Verkehr betroffenen Bürgerinnen und Bürger. „In ungewöhnlicher Deutlichkeit hat das Verwaltungsgericht klargestellt, dass die Bevölkerung in Stuttgart ein gesetzlich verbrieftes Recht hat, gesund zu leben und vor den Emissionen des Autoverkehrs wirksam geschützt zu werden. Stuttgart ist nicht länger ein rechtsfreier Raum, in dem der Verkehr fortlaufend gegen das Umweltrecht verstoßen darf. Fahrverbote in der Umweltzone für besonders dreckige Dieselfahrzeuge sind ab Beginn des nächsten Jahres unvermeidlich. Das ist ein klarer Handlungsauftrag an die Landesregierung. Keine anderen Maßnahmen, auch nicht die von der Landesregierung und der Autoindustrie propagierten Nachrüstungen, sind in der Lage, zeitnah und wirksam die Grenzwerte einzuhalten“, erklärt Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des BUND.  Das Urteil habe damit auch eine bundesweite Bedeutung für andere von zu hohen Luftbelastungen betroffenen Städte.

„Das Urteil ist auch eine schallende Ohrfeige für Bundesverkehrsminister Dobrindt, der bisher alle Initiativen für eine blaue Umweltplakette abgeblockt hat. Er sollte nun nachsitzen und noch vor der Bundestagswahl die Rechtsgrundlage für eine blaue Plakette ab 2018 schaffen. Das wäre die sauberste Lösung. Ansonsten ist das Land nach dem Gerichturteil rechtlich befugt, in den Umweltzonen eigene Beschilderungen zu entwickeln, die dreckige Dieselfahrzeuge aussperren. Jetzt müssen Nägel mit Köpfen gemacht werden“, erklärt Pilarsky-Grosch. Der BUND warnt davor, die gerichtlichen Auseinandersetzungen auf den Rücken der in ihrer Gesundheit bedrohten Bevölkerung fortzuführen. „Das wäre ein weiterer Rechtsbruch. Es ist schade, dass die Regierenden von den Gerichten zum Jagen getragen werden müssen. Von einer grün geführten Landesregierung hätten wir mehr Engagement für saubere Luft erwartet“, so Pilarsky-Grosch abschließend.

Kontakte für Rückfragen:

  • Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, sylvia.pilarsky-grosch@bund.net 

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