Im Juli 2020 wurde das Biodiversitätsstärkungsgesetz im baden-württembergischen Landtag verabschiedet. Darin hat sich die Landesregierung zum Schutz unserer heimischen Insekten verpflichtet. Im Februar 2023 gab es eine weitere Änderung des Naturschutzgesetzes. Durch die Neuregelungen ist unter anderem die Fassadenbeleuchtung aller baulichen Anlagen untersagt. Doch es gibt zahlreiche Ausnahmen, die drohen zur Regel zu werden. Der BUND appelliert daher weiter: Licht aus für unsere Insekten.
- Wir wollten es genauer wissen: Wo im Land gehen die Lichter nicht aus? Diese Gebäude haben Bürger*innen uns gemeldet.
Welche Gebäude leuchten noch?
(Karte bearbeitet nach Wikipedia Ssch, kjunix, CC BY-SA 3.0)
Was passiert jetzt mit den Einträgen?
Anhand der eingegangenen Meldungen fordern wir von der Politik, das Licht an Gebäuden in öffentlicher Hand abzuschalten. Kommunen, Kirchen-Gemeinden oder Gewerbetreibenden schlagen wir Alternativen vor.
Warum ist das wichtig?
Auch in Baden-Württemberg nimmt die nächtliche Beleuchtung zu. Um das große Insektensterben zu bremsen, fordert der BUND ein Umdenken bei künstlichen Lichtquellen. Seit April 2021 dürfen beispielsweise Gebäude der öffentlichen Hand und seit Februar 2023 auch die Fassaden aller anderen baulichen Anlagen in den Sommermonaten gar nicht mehr und im Winter nur bis 22 Uhr beleuchtet werden. Doch für viele der Rathäuser, Schlösser, Klöster oder Schulen wurden entweder Ausnahmen beantragt oder die Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen halten sich schlicht nicht an das Gesetz. Wie viele Ausnahmen es gibt, ist nicht klar.
Wenn es nie Nacht wird, hat das Folgen: Die Insekten paaren sich zur falschen Zeit oder finden sich erst gar nicht. Während der Winter schon naht, verhalten sie sich noch wie im Hochsommer und verkriechen sich nicht, um Schutz zu suchen. Oder sie schwirren orientierungslos um das künstliche Licht, bis sie erschöpft zusammenbrechen. Weniger Insekten bedeuten aber auch weniger Futter für Vögel und Fledermäuse.
Übrigens: Das Biodiversitätsstärkungsgesetz ist auf Druck des Volksbegehren Artenschutz - Rettet die Bienen entstanden, bei dem der BUND Baden-Württemberg mitgearbeitet hat. Das Gesetz gilt bundesweit als das fortschrittlichste zum Schutz der Biodiversität. Es sieht außerdem die Pestizidreduktion vor, die verstärkte Förderung der ökologischen Landwirtschaft, das Verbot von Schottergärten und den Schutz von Streuobstwiesen.