Schützen statt Töten – Jetzt Biber-Petition unterschreiben!

Durch eine neue Verordnung der Landesregierung kann der Biber in Baden-Württemberg einfacher getötet werden. Unterstützen Sie unsere Biber-Petition, die sich für ein kluges Management statt sinnlosem Biber-Töten einsetzt. (Foto: Martin Ostheimer)

Wie kein anderes Tier gestaltet der Biber die Landschaft nachhaltig und natürlich um. Dadurch schafft er für viele Pflanzen und Tiere neue Lebensräume.

Doch die neue Biber-Verordnung erlaubt künftig, die Tiere per „Allgemeinverfügung“ abzuschießen, das heißt ohne einzelne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung in ganzen Gewässer- und Straßenabschnitten. Das ist ein massiver Rückschritt für den Natur-, Arten- und Klimaschutz. Damit löst die Politik keine Probleme, sondern schafft neue.

Deshalb haben wir zusammen mit dem NABU Baden-Württemberg eine Petition unter dem Titel “Stoppt das geplante Biber-Töten” gestartet. Unsere Forderungen an die Landesregierung: Die Verordnung zurückziehen und stattdessen das bewährte Biber-Management stärken.

Töten ist keine Lösung

Eine Biberfläche bei Königsfeld.  (Christoph Schramm / BUND BW)

Der Biber ist aus gutem Grund streng geschützt. Er ist eine Schlüsselart: Seine Dämme schaffen Lebensräume für unzählige Arten, halten Wasser in der Landschaft, lassen Feuchtgebiete entstehen und so zum Klimaschutz bei. 

Trotzdem setzt die neue Verordnung auf das Töten von Bibern. Das Problem: Abschüsse lösen keine Konflikte. Die Tiere besetzen freie Reviere schnell neu. Abschüsse werden so zur Daueraufgabe. Das zeigen Erfahrungen aus Bayern. 

Es gibt bessere Wege

Das Biber-Management, das in Baden-Württemberg etabliert und erfolgreich ist, setzt dagegen auf präventive Maßnahmen und langfristige Lösungen ohne Abschuss:

  • Genehmigte Absenkungen von Dämmen
  • Schutz von Bäumen mit Drahthosen
  • Einsatz von Elektrozäunen
  • Ehrenamtliche Biber-Beratende, die vor Ort unterstützen

Die Verordnung gefährdet das gut funktionierende Biber-Management im Land und erschwert die Arbeit der ehrenamtlichen Biber-Beratenden vor Ort.

Rechtlich fragwürdig

Die neue Biber-Verordnung ist an vielen Stellen so unkonkret, dass erhebliche Rechtsunsicherheiten bleiben. Das führt zu mehr Bürokratie, mehr Unsicherheit und persönlichem Haftungsrisiko für die Beteiligten.

Unsere Forderung an die Landesregierung ist klar: Stoppt das geplante Biber-Töten!

Stattdessen muss sie

  • das etablierte Biber-Management stärken!
  • Flüssen und Auen wieder Raum geben!
  • den Biber als unverzichtbaren Verbündeten im Kampf gegen Artensterben und Klimakrise anerkennen!

Bitte unterschreiben Sie jetzt unsere Petition und setzen Sie ein starkes Zeichen für den Schutz des Bibers in Baden-Württemberg! Jede Stimme zählt.


Materialien für BUND-Aktive

 (Foto: Martin Ostheimer)

Unsere SharePics für die Biber-Petition können für eine Instagram Story, den Status bei WhatsApp oder Signal verwendet und mit dem Link zur Petition (www.bund-bawue.de/biberpetition) versehen werden.

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 (Foto: Martin Ostheimer)

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FAQ zum Inhalt der Petition

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Was ist die zentrale Kritik an der Biberverordnung?
  • Zweifelhafte Erfordernis und Begründung
  • Gefährdung des bestehenden Biber-Managements
  • Rückschritt im Natur-, Arten- und Klimaschutz
  • Rechtsunsicherheit und absehbare Rechtswidrigkeit

Unsere ausführliche Argumentation haben wir sowohl im Text der Petition als auch bereits im Dezember 2025 in unserer Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung dargelegt.

Welches sind fachlich bessere Lösungen als die Maßnahmen, die in der Biber-Verordnung stehen?
  • Das Einhalten des gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerrandstreifens. Denn im Abstand von 5 bis 10 m zum Gewässer finden fast alle Nutzungskonflikte zwischen Biber und Mensch statt.
  • Das Stärken von naturnahen Gewässern und Auenlandschaften, keine baulichen Eingriffe und keine intensive Nutzung bis nahe an die Uferböschungen,
  • die personelle und finanzielle Stärkung des etablierten Bibermanagements mit seinen langfristigen Lösungen. Konsequente Anwendung von dessen Instrumenten, wie z.B. den Schutz von Bäumen mit Drahthosen oder den Einsatz von Elektrozäunen,
  • Akzeptanz des Bibers als heimische Art und Anerkennung seiner positiven Leistungen für die Renaturierung, statt den Fokus auf wenige Konflikte zu legen.
Warum wird durch die Biber-Verordnung nicht – wie suggeriert - Bürokratie abgebaut?

Die Biber-Verordnung verlagert den bürokratischen Aufwand auf die unteren Naturschutzbehörden (UNB) in den Landratsämtern. Bislang waren die Regierungspräsidien zuständig. Da Flüsse und Bäche sich nicht an Landkreisgrenzen halten, müssen sich die UNB in diesen Fällen zusätzlich untereinander abstimmen, wenn sie Konflikte mit dem Biber und die ergriffenen Maßnahmen einzeln prüfen und abwägen sollen. Wenn die Behörden dagegen das Prüfen von Einzelfällen mittels einer sogenannten Allgemeinverfügung „unbürokratisch“ umgehen wollen, stehen sie vor dem Problem, dass diese praktisch nicht rechtssicher erstellt werden kann. Denn sie müsste alle denkbaren Aspekte vorwegnehmen. Bis dieses Instrument rechtssicher anwendbar ist, braucht es erfahrungsgemäß erst einige Gerichtsurteile. Bis dahin stehen die Behörden im Regen und müssen sich doch wieder bei jedem Einzelfall absichern, dass sie richtig handeln.

Was ist eine Allgemeinverfügung?

Die Biber-VO bietet die Möglichkeit, per sogenannter “Allgemeinverfügung” bestimmte Gewässerabschnitte oder Flächen zu definieren, innerhalb derer die Verordnung ohne weitere Einzelfallprüfung gilt. 

Eine Allgemeinverfügung ist definiert als ein Verwaltungsakt, der “... die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft. (§ 35, S. 2VwVfG)”. Es wird also für einen bestimmten Zeitraum festgelegt, dass die Sache (in unserem Fall das Fließgewässer oder die landwirtschaftliche Fläche) eine bestimmte Eigenschaft zugesprochen bekommt, es gelten also dort bestimmte Regeln, in unserem Fall die Regeln der Biber-VO und damit die Möglichkeit, die dort festgelegten Maßnahmen ohne weitere Prüfung durchführen zu können. Die Gefahr ist, dass es dann schon bei sehr geringen Schäden oder bei drohenden Schäden zu drastischen Maßnahmen wie den Abschuss kommen kann. Unklar ist auch, wer dann die “milderen” Maßnahmen anordnet und wer deren Erfolg kontrolliert.

Was ist gutes „Biber-Management“, wie es bislang in Baden-Württemberg praktiziert wurde?
  • Ein gutes Biber-Management organisiert den gemeinsamen Dialog zwischen allen Beteiligten, wie z.B. Fischer*innen, Jäger*innen etc., unterstützt von den ehrenamtlichen Biberberatenden, die die Biberreviere meist sehr gut kennen. Bei gutem Willen von allen Beteiligten lässt sich praktisch immer eine gute Lösung finden. Dafür stehen zahlreiche präventive technische und administrative Maßnahmen in Konfliktfällen zur Verfügung.  Dazu gehören Maßnahmen wie das Absenken eines Biberdamms, Auflegen von Drahtgittern, Dammdrainagen, Drahthosen, Spundwände, Elektrozäune, Verbissschutzmittel oder die Förderung von vernässten oder überstauten Flächen, Grunderwerb und Flächentausch, Ökokonto-Maßnahmen und mehr.
  • Weitere Informationen gibt es auf der Webseite zum Biber-Management beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
  • Zum Bibermanagement gehört auch die "Vollzugshilfe Bibermanagement", die den landesweit einheitlichen Umgang mit dem Biber gewährleistet. Sie besteht a) aus mehreren Maßnahmenblättern, die präventive und konfliktlösende Maßnahmen erläutern und b) aus dem Förderleifaden, der die verschiedenen Möglichkeiten der finanziellen Förderung aufzeigt (Download unter dem o.a. Link).
Was machen „Biberberater*innen”, die es in jedem Landkreis gibt?

Beratung und Aufklärung bis hin zur Umsetzung von einzelnen Schutzmaßnahmen. Die Biberberatenden arbeiten eng mit den unteren Naturschutzbehörden beim Landratsamt zusammen, vermitteln zwischen Interessen und sind auch nach der Umsetzung von Maßnahmen noch ansprechbar.

Was leistet der Biber für Mensch & Natur?

1. Lebensraumgestaltung, Biotopverbund & Biodiversität
-    Schaffung neuer Lebensräume (Teiche, Feuchtgebiete, Auen)
-    Strukturierung von Gewässern (Totholz, unterschiedliche Wassertiefen)
-    Förderung der Artenvielfalt
-    Unterstützung seltener und gefährdeter Arten
-    Förderung natürlicher Sukzessionsprozesse
-    Förderung des Biotopverbunds (Vernetzung von Lebensräumen entlang von Gewässern)

2. Wasserhaushalt, Hochwasser- & Brandschutz
-    Natürliche Wasserspeicherung
-    Verlangsamung des Wasserabflusses (Hochwasserschutz)
-    Grundwasserneubildung
-    Rückzugsräume in Trockenperioden
-    Brandschutzwirkung: Feuchtgebiete und vernässte Auen wirken bei Waldbränden als natürliche Barrieren, bremsen die Ausbreitung von Feuer und bieten Rückzugsräume für Tiere

3. Wasserqualität & Bodenschutz
-    Rückhalt von Sedimenten und Nährstoffen
-    Filterung von Schadstoffen
-    Verringerung von Ufererosion

4. Klimaschutz
-    Kohlenstoffspeicherung in Feuchtgebieten

5. Unterstützung politischer Umweltziele
-    Beitrag zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung (Wiederherstellung degradierter Ökosysteme, insbesondere Auen und Feuchtgebiete)
-    Unterstützung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (Verbesserung des ökologischen Zustands von Gewässern)
-    Förderung naturnaher Gewässerentwicklung ohne hohen technischen und finanziellen Aufwand
-    Beitrag zur Klimaanpassungsstrategie durch Stärkung natürlicher Resilienz
-    Weitere Infos zum Biber

Verursacht der Biber nicht auch Schäden etwa an Dämmen, Straßen, Fischteichen, Wiesen oder Bäumen?

Wer so fleißig arbeitet, dem kommt immer wieder etwas in die Quere. Der BUND ist sich sehr im Klaren darüber, dass Biber auch Schäden anrichten können. Die Sicherheit von Menschen geht immer vor. Die wichtige Erkenntnis aus langen Jahren des Bibermanagement (s.o.) ist, dass sich solche Konflikte in praktisch allen Fällen ohne Abschuss regeln lassen. Es gibt zahlreiche kluge Ideen und Maßnahmen dazu. 

Der Biber ernährt sich rein pflanzlich und frisst gerne energiereiche Pflanzen. Er ist also sehr dankbar für jedes Maisfeld in seiner Nähe. Das ist für betroffene Landwirtin ärgerlich. Auch hier gibt es erprobte Maßnahmen, wie beispielsweise Elektrozäune, um solche Schäden zu verringern oder zu verhindern. Bei Grünland sind die wirtschaftlichen Schäden in der Regel überschaubar. An vielen Stellen überwiegt der Nutzen, den der Biber stiftet, den Schaden bei weitem. Es gibt inzwischen die Möglichkeit, einen Ausgleich für solche Schäden zu bekommen. Weitere Infos gibt es im Förderleitfaden auf der Webseite zum Biber-Management beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg .

Biber fällen Bäume, weil sie diese als Nahrung oder für den Bau ihrer Dämme und Burgen benötigen. Kurz- bis mittelfristig kann so die Baumdichte in Gewässernähe abnehmen. Langfristig steigt jedoch die Gesamtbiomasse in Biber-Lebensräumen, weil Produktivität und Nachwuchs junger Gehölze zunehmen. Und wenn ein Bach- oder Flussufer naturnah und dicht mit typischen Auwaldbäumen wie Weide oder Erle bewachsen ist, stören die Fällaktionen des Bibers kaum. Sie gehören zum normalen Kreislauf in diesem Lebensraum. Außerdem schlagen Bäume wie Weide oder Erle im Folgejahr aus den Baumstümpfen wieder aus.

Ist der Aufruf „Stoppt das geplante Biber-Töten“ nicht übertrieben?

Die Fachargumente zum Thema Biber und Biber-Verordnung sind in der Petition genauso dargestellt wie eine durchaus emotionale Ansprache. Wichtig für uns sind zwei Dinge: 

Manche Menschen reagieren eher auf sachliche Argumente, manche eher auf emotionale Aspekte. Erreichen möchten wir aber beide Gruppen von Menschen, denn nur, wenn die Petition genügend Unterstützung findet, muss sich der Petitionsausschuss in einer Anhörung damit beschäftigen. Dort können wir mit unsere sachlich und fachlich fundierte Argumentation gegen die neue Biber-Verordnung erneut erläutern. Die Argumente haben wir sowohl im Text der Petition als auch bereits im Dezember 2025 in unserer Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung konstruktiv dargelegt. 

Zum Zweiten: die Aussage “Stoppt das geplante Biber-Töten” ist sachlich nicht falsch. Wir haben erst vor wenigen Tagen die erste Allgemeinverfügung auf der Grundlage der Biber-Verordnung auf den Tisch bekommen. Sie stammt vom Neckar-Odenwald-Kreis. Erfasst sind dort sämtliche Gewässer im Landkreis. Damit bestätigen sich unsere Befürchtungen. Wir haben uns also trotz emotionaler Ansprache nicht von den sachlichen Argumenten verabschiedet.

FAQ – Formales zur Petition

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Warum muss ich Daten zu meinem Wohnort angeben?

Die Petition haben wir über den Petitionsausschuss des Landtags eingereicht. Es handelt sich um ein Standardformular, auf dessen Pflichtangaben wir keinen Einfluss und auch keinen Zugriff haben. Bei Fragen können Sie sich direkt an den Petitionsausschuss unter petitionen(at)landtag-bw.de wenden.

An wen kann ich mich bei Fragen zum Datenschutz wenden?

Informationen und Ansprechpartner finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.landtag-bw.de/datenschutz.html), die auch auf der Petitionenseite verlinkt ist.

Wie läuft eine Petition beim Landtag ab?

Die Mitzeichnungsphase läuft bis einschließlich 20.03.2026. Danach prüft der Petitionsausschuss die Petition. Wenn mindestens 10.000 Personen eine öffentliche Petition unterstützen, findet in der Regel eine öffentliche Anhörung zur Petition statt und der Petitionsausschuss legt dem Landtagsplenum einen Beschlussvorschlag zur Entscheidung vor. Die Landtagsentscheidung wird innerhalb weniger Tage nach Abschluss der Petition veröffentlicht. Wird eine öffentliche Petition nach der Entscheidung des Landtagsplenums der Regierung zur Erwägung, Berücksichtigung oder Veranlassung einer bestimmten Maßnahme übergeben, muss diese in der Regel innerhalb von zwei Monaten darüber berichten. 
Mehr Infos: Wissenswertes über Petitionen | Landtag Baden-Württemberg

FAQ – Unterstützung der Petition

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Wie kann ich die Biber-Petition unterstützen?

Nachdem Sie selbst unterzeichnet haben, unterstützen Sie uns gerne, indem Sie unsere Petition bei Freunden und Bekannten weiterverbreiten und diese ebenfalls vom Unterzeichnen überzeugen.

Wo finde ich Material, wenn ich die Petition per E-Mail weiter verbreiten will?

Hier finden Sie einen Textvorschlag und ein Bild, das Sie verwenden können.

 

Aufruf: Schützen statt Töten!

Wie kein anderes Tier gestaltet der Biber die Landschaft nachhaltig und natürlich um. Dadurch schafft er für viele Pflanzen und Tiere neue Lebensräume.
Doch durch eine neue Biber-Verordnung der Landesregierung kann der fleißige Baumeister in Baden-Württemberg einfacher getötet werden. Sie erlaubt künftig, die Tiere per „Allgemeinverfügung“ abzuschießen, das heißt ohne einzelne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung in ganzen Gewässer- oder Straßenabschnitten. Das ist ein massiver Rückschritt für den Natur-, Arten- und Klimaschutz. Damit löst die Politik keine Probleme, sondern schafft neue.
Deshalb hat der BUND zusammen mit dem NABU Baden-Württemberg eine Petition unter dem Titel “Stoppt das geplante Biber-Töten” gestartet. Unsere Forderungen an die Landesregierung: Die Verordnung zurückziehen und stattdessen das bewährte Biber-Management stärken. Unterstützen Sie uns für nachhaltige Lösungen statt sinnlosem Biber-Töten.
www.bund-bawue.de/biberpetition

Töten ist keine Lösung
Der Biber ist aus gutem Grund streng geschützt. Er ist eine Schlüsselart: Seine Dämme schaffen Lebensräume für unzählige Arten, halten Wasser in der Landschaft, lassen Feuchtgebiete entstehen und tragen so zum Klimaschutz bei.

Trotzdem setzt die neue Verordnung auf das Töten von Bibern. Das Problem: Abschüsse lösen keine Konflikte. Freie Reviere werden schnell neu besetzt und die Abschüsse werden zur Daueraufgabe. Das zeigen Erfahrungen aus Bayern.

Unsere Forderung an die Landesregierung ist klar: Stoppt das geplante Biber-Töten!
Stärkt stattdessen das etablierte Biber-Management, gebt Flüssen und Auen wieder Raum und erkennt den Biber als das an, was er ist: ein unverzichtbarer Verbündeter im Kampf gegen Artensterben und Klimakrise.

Bitte unterschreibt unsere Petition und setzt ein starkes Zeichen für den Schutz der Biber in Baden-Württemberg!
www.bund-bawue.de/biberpetition

Jede Stimme zählt. 
Herzlichen Dank für eure Unterstützung!

Wo finde ich Material zum Verbreiten in SocialMedia?

Nutzen Sie dafür gerne unsere SharePics. Sie eignen sich zum Teilen in einer Instagram-Story oder bei Messenger-Diensten wie WhatsApp, Signal und Co. Am besten verlinken Sie dabei immer auch auf die Petition (www.bund-bawue.de/biberpetition).

Folgenden Text können Sie dafür nutzen:

Liebe Freund*innen,
Ich brauche eure Unterstützung. Die Landesregierung von Baden-Württemberg will das Töten der streng geschützten Biber erleichtern. Das wollen BUND und NABU stoppen. Denn Biber sind unsere Verbündeten im Einsatz für Artenvielfalt und Klimaschutz. Es braucht jetzt wirksame Lösungen statt populistischer Schnellschüsse. Unterzeichnet jetzt die Biber-Petition: www.bund-bawue.de/biberpetition

 

Wo finde ich Material zum Ausdrucken und Verteilen?

Hier können Sie sich unsere Postkarte zum Verteilen herunterladen.

Hier können Sie ein Plakat zum Ausdrucken herunterladen.

 

alle Biber-Fotos: Martin Ostheimer

Schützen statt Töten!

Jetzt unterzeichnen

Für BUND-Aktive

 (Foto: Martin Ostheimer)

Unsere SharePics für die Biber-Petition können für eine Instagram Story, den Status bei WhatsApp oder Signal verwendet und mit dem Link zur Petition (www.bund-bawue.de/biberpetition) versehen werden.

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Ansprechpartnerin Naturschutz

Lilith Stelzner

Naturschutzreferentin
E-Mail schreiben Tel.: 0711 620306-14

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