Die hier abgebildete Karte zeigt die bereits fertig sanierten Gewässer im Projekt „220 Amphibiengewässer“. Mit einem Klick auf den blauen Punkt erhalten Sie nähere Informationen zu den jeweiligen Gewässern und den dort umgesetzten Maßnahmen. Neben den gezeigten sind etliche weitere Gewässer in Planung und in Umsetzung. Die Karte wird daher fortlaufend aktualisiert und mit Fotos ergänzt.
Quelle: Karte bearbeitet nach dl-de/by-2-0; Kreiskarte 1 : 1.200.000, Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de (Stand 2012)
Maßnahmen für Amphibiengewässer
Freistellen:
Unter Freistellen versteht man die Gehölzpflege an einem Gewässer. Dabei werden oberirdische Gehölze in der Uferzone entfernt, um Laubeintrag zu reduzieren sowie eine bessere Besonnung des Gewässers zu erwirken. Durch den Einfall von Sonne erwärmt sich das Gewässer schneller. Das wiederum begünstigt die Entwicklung der Amphibien. Aufgrund der zunehmenden Trockenphasen muss ein Kompromiss zwischen einer guten Besonnung und einem übermäßigen Verdunsten durch Sonneneinstrahlung gefunden werden. Das Freistellen eines Gewässers kann zwischen November und Februar erfolgen. Denn nur dann sind bspw. keine Vogelnester in den Bäumen und Sträuchern und der Artenschutz ist gewährleistet.
Entschlammen:
In jedes Gewässer wird Sediment und Biomasse bspw. in Form von Laub eingetragen. Dieser Schlamm setzt sich im Gewässer ab und kann die Wasserqualität und die Wasserverfügbarkeit eines Gewässers negativ beeinträchtigen. Im schlimmsten Fall verlandet das Gewässer komplett. Bei einer Entschlammung wird der Schlamm mit einem Bagger aus dem Gewässer entfernt. Beim Ausbaggern wird darauf geachtet, dass die wasserstauende Schicht am Gewässerboden nicht beschädigt wird. Der Aushub wird zunächst neben dem Gewässer platziert, sodass Kleintiere wieder zurück in das Gewässer laufen können. Nach dem Trocknen wird der Schlamm abtransportiert oder im näheren Umfeld homogen eingebaut. Eine Entschlammung kann im September oder Oktober erfolgen, wenn sich typischerweise keine Amphibien im Gewässer aufhalten.
Entfernen der Wasservegetation:
Durch das Entfernen der Wasservegetation eines Gewässers werden offene Wasserflächen geschaffen und das Verlanden des Gewässers verzögert. Die Wasservegetation kann genau wie die Entschlammung im September und Oktober erfolgen, da dann keine Amphibien im Wasser sind.
Entfernen von Altholz:
Altholz wird aus den Gewässern entfernt, um einer Verlandung sowie der Bildung von Faulschlamm vorzubeugen. Das Altholz kann in der Nähe des Gewässers platziert werden und Amphibien und anderen Kleintieren als Versteckmöglichkeit dienen. Altholz kann zwischen September und Februar aus dem Gewässer gezogen werden.
Entfernen von Abfall:
Abfall im Gewässer und dessen Uferbereich kann die Wasserqualität beeinträchtigen. Zwischen September und Februar kann der Müll aus Sicht des Artenschutzes am verträglichsten entfernt werden.
Grundsanierung:
Bei der Grundsanierung handelt es sich um die Wiederherstellung eines funktionslos gewordenen Amphibiengewässers. Das Gewässer ist in diesem Fall bereits so stark verlandet, dass es jegliche Funktion als Laichgewässer verloren hat. Häufig sind ein Freistellen der ehemaligen Wasserfläche, eine Entschlammung und ggf. Anlage verschiedener Gewässerbereiche nötig. Eine Grundsanierung kann prinzipiell zu jedem Zeitpunkt des Jahres erfolgen, da sich nachweislich keine Tiere mehr im funktionslosen Gewässer aufhalten, die durch die Arbeiten beeinträchtigt werden könnten.
Uferabflachung:
Das Ufer eines Amphibiengewässers darf nicht zu steil sein. Manchmal ist ein Abflachen nötig, um den Tieren einen problemlosen und gefahrlosen Ein- und Ausstieg zu ermöglichen.