BUND Landesverband
Baden-Württemberg

Naturschutz-Test bestanden: Europäisches Naturschutzrecht sichert Artenvielfalt

20. November 2016 | Naturschutz, Naturschutzpolitik (BW)

Auf der Tagesordnung der EU-Kommission steht heute (20. November) die Analyse zur Wirksamkeit europäischer Naturschutzrichtlinien auf der Tagesordnung. Der BUND schätzt, dass das geltende Naturschutzrecht bestehen bleibt.

Auf der Tagesordnung der EU-Kommission steht heute (20. November) die Analyse zur Wirksamkeit europäischer Naturschutzrichtlinien auf der Tagesordnung. Der BUND schätzt, dass das geltende Naturschutzrecht bestehen bleibt.

 „Der sogenannte Fitnesscheck der Naturschutzrichtlinien zeigt, dass die existierenden Richtlinien grundsätzlich die richtigen Instrumente sind, um den Naturschutz in Europa voranzubringen. Das mit Natura 2000 entstandene Schutzgebietsnetzwerk und der europäische Artenschutz leisten einen wichtigen Beitrag, um die Artenvielfalt zu erhalten. Die Analyse der Expertinnen und Experten widerlegt auch klar alle Argumente der Agrarlobby, die auf eine Aufweichung  der Gesetzgebung drängen. Es gibt keinen Grund, die Richtlinien zu verändern. Sie müssen jedoch umfassender als bisher umgesetzt werden“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

Im Rahmen des sogenannten REFIT-Programms, das angeblich zum Bürokratieabbau führen sollte, hatte die EU-Kommission auch geltende Naturschutzrichtlinien wie die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie auf ihre Wirksamkeit untersucht. Das Ergebnis: Nur drei Prozent der befragten Verwaltungen, Naturschutzorganisationen und Wirtschaftsvertreter gaben an, die Richtlinien seien nicht effektiv, 47 Prozent bewerteten sie als  ausreichend effektiv, 48 Prozent fanden die Richtlinien effektiv bis sehr effektiv.

Weiger: „Die Analyse zeigt zugleich, dass es vor allem die EU-Agrarpolitik ist, die dem Naturschutz schadet. Verfolgt die EU weiterhin eine derartige Subventionspolitik in der Landwirtschaft, wird die biologische Vielfalt in Europa weiter schwinden. Andere Gründe für mangelnden Naturschutz sind die unzureichende Finanzierung durch EU-Haushalt und Mitgliedstaaten, Personalmangel und eine zu laxe Durchsetzung der Richtlinien.“  

Anstatt sie aufzuweichen müsse der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker dafür sorgen, dass die bewährten Naturschutzrichtlinien der EU besser umgesetzt werden. Deutschland müsse, auch auf Länderebene, die nötigen Mittel dafür bereitstellen.

Die Forderungen des BUND und über 120 weiterer europäischer Verbände zur besseren Umsetzung der europäischen Naturschutzrichtlinien finden mittlerweile immer mehr Unterstützer: Rund 520 000 Menschen, die deutsche Umweltministerkonferenz und das Bundeslandwirtschaftsministerium lehnten eine Veränderung der EU-Richtlinien ab. Auf Initiative von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks unterzeichneten seit Ende Oktober zehn europäische Umweltminister einen gemeinsamen Brief an die EU-Kommission, in dem sie sich gegen die Öffnung der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie aussprachen.

Weitere Informationen:

  • Einen BUND-Hintergrund und die Bewertung finden Sie hier.

  • Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der EU-Befragung hier.

Pressekontakt:

  • Pressemitteilung des BUND Bundesverband. Kontakt: Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel.: (030) 27586-425, E-Mail: presse(at)bund.net

Natura 2000 Arten (für mehr Infos bitte auf die Bilder klicken) 

 

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