Stuttgart/Ellwangen. Der BUND Baden-Württemberg kann einen weiteren Erfolg als Anwalt für Umwelt und Natur verzeichnen. Die Genehmigung zur Erweiterung des Kobeleshofes, einem großen Rinderstall in Ellwangen, durch das Landratsamt Ostalbkreis ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart rechtswidrig.
Der Umweltverband hatte im November 2021 seine Klage eingereicht und diese im Februar 2022 damit begründet, dass das Landratsamt Ostalbkreis die Erweiterung der Tierhaltung von 772 auf 1313 Rinderplätze, sowie von 116 auf 171 Kälber im Frühjahr 2020 genehmigt hatte, ohne die erforderlichen Umweltprüfungen vorgenommen zu haben. So hatte die Behörde bereits in der Vorprüfung der Umweltverträglichkeit nicht untersucht, ob die beantragte Änderung zu einer relevanten Grundwasserverschlechterung durch Nitrat erheblich beitragen kann. Dabei hätte sie neben den Auswirkungen der Gülle auch die Folgen von Silage auf Abwässer und die Luft ins Auge fassen müssen. Das sah auch das Verwaltungsgericht so: Bis die Prüfung nachgeholt wird, ist die Änderungsgenehmigung damit nicht vollziehbar.
Mahnung gegen leichtsinnigen Umgang mit Grundwasserschutz im Land
Sylvia Pilarsky-Grosch, die Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg, erklärt: „Die Genehmigungsbehörden in Baden-Württemberg gehen leider immer noch viel zu leichtsinnig mit dem empfindlichen Thema Grundwasserschutz um. Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zum Bau des 1.000-Kühe-Stalles Ostrach-Hahnennest im Februar 2021 hat auch im Fall Kobeleshof das Verwaltungsgericht Stuttgart nun die Berücksichtigung der Nitrat-Grenzwertüberschreitungen angemahnt. Zu Recht: Denn ohne zu prüfen, was eine solche Erweiterung für die Qualität des Grundwassers bedeuten würde und ob die Grenzwerte für Nitrat eingehalten werden, nehmen Behörden damit eine massive Gefährdung von geschützten Lebensräumen und ihrer Artenvielfalt in Kauf.“
Denn der Stall befindet sich nahe einer Grundwassermessstelle, an der bereits seit vielen Jahren der EU-weit geltende Nitratgrenzwert immer wieder überschritten wird. Die Ermittlung und Bewertung der Stickstoffeinträge über den Luftpfad in die nähere Umgebung muss nun in einem ergänzenden Verfahren neu beurteilt werden. Der BUND fordert das Landratsamt auf, das Verfahren als ordentliches Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Einsatz für nachhaltigen Umbau der Tierhaltung
Auch der BUND Ostwürttemberg begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts: „Nach dem Ende des 1000-Kühe-Stalls in Ostrach haben wir erneut einen Erfolg gegen Massentierställe in Baden-Württemberg errungen. Wir setzen uns für einen nachhaltigen, an die Natur und das Flächenangebot angepassten Umbau der Tierhaltung ein", betont der BUND-Regionalvorsitzende Werner Gottstein. „Wir werden darüber hinaus unsererseits eine Berufung gegen das Urteil erwägen, um mit weiteren Aspekten unserer Klage durchzudringen."
Der BUND wird zudem bei allen zuständigen Behörden verstärkt darauf drängen, dass die hohen Grenzwertüberschreitungen bei Nitrat endlich wirksam bekämpft werden und Anlagen in Nitratgebieten nicht weiter ohne Prüfung der Auswirkungen zugelassen werden.
Hintergrund
Im März 2020 hatte das Landratsamt Ostalbkreis die Genehmigung zur Erweiterung des Kobeleshofes auf 1.313 Rinder plus Nachzucht erteilt. Erst nach monatelangem Beharren bekamen die BUND-Aktiven vollständige Akteneinsicht und reichten im Dezember 2020 einen begründeten Widerspruch ein. Das Regierungspräsidium Stuttgart lehnte im Oktober 2021 den Widerspruch ab. Am 25.11.2021 reichte der Landesverband des BUND daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht ein. Am 7.11.2023 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung des Landratsamts Ostalbkreis für rechtswidrig erklärt.
Weitere Urteile gegen Megaställe
Der Kobeleshof ist nicht der einzige Megastall in Baden-Württemberg, gegen den der BUND erfolgreich gerichtlich vorging. Im März 2021 bestätigte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg die Bedenken des BUND Baden-Württemberg gegenüber dem Bau des Kuhstalls Hahnennest in Ostrach und stellte im Eilverfahren fest, dass die Erteilung der Genehmigung wohl rechtswidrig war. Mehrere Mängel, die der VGH in diesem Fall rügte, waren auch beim Kobeleshof bei Ellwangen und beim 8000-Schweine-Stall in Langenburg-Nesselbach vorhanden. Die Haltungsbedingungen in solchen Ställen, in denen Tiere auf engem Raum zusammengepfercht sind, führen zu großem Leid. Zudem beschleunigen solche industriell geführten Anlagen das Sterben von kleineren Höfen und treiben die Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen nach oben.
Weitere Informationen:
- Webseite des BUND Baden-Württemberg zu Landwirtschaft
- Webseite des BUND Ostwürttemberg zum Kobeleshof
- Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart
Kontakt für Rückfragen:
- Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND); Landesverband Baden-Württemberg e.V., sylvia.pilarsky-grosch(at)bund.net; 0172 / 83 44 294
- Werner Gottstein, BUND-Regionalverbandsvorsitzender Ostwürttemberg, gottstein-bopfingen(at)t-online.de, (07362) 92 11 25