BUND Landesverband
Baden-Württemberg

BUND zum zweiten Jahrestag der Jagstkatastrophe: Lagerung von leichtlöslichen Düngemitteln und Pestiziden in Gewässernähe muss verboten werden

22. August 2017 | Naturschutz

Anlässlich des zweiten Jahrestages der Jagstkatastrophe erneuert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Baden-Württemberg die Forderung nach einem Verbot der Lagerung von leichtlöslichen Düngemitteln und Pestiziden in Gewässernähe.

Jagstkatastrophe Vor zwei Jahren führte der Brand eines Lagerhauses in Lobenhausen zur weitreichenden Vernichtung des Fischbestands in der Jagst.  (Privat)

Anlässlich des zweiten Jahrestages der Jagstkatastrophe erneuert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Baden-Württemberg die Forderung nach einem Verbot der Lagerung von leichtlöslichen Düngemitteln und Pestiziden in Gewässernähe.

Vor zwei Jahren führte der Brand eines Lagerhauses in Lobenhausen zur weitreichenden Vernichtung des Fischbestands in der Jagst. In dem brennenden Gebäude waren große Mengen Kunstdünger gelagert, der sich auflöste und in den Fluss geschwemmt wurde.

„Solange Agrargifte wie Dünger und Pestizide im unmittelbaren Einzugsbereich von Gewässern gelagert werden dürfen, ist eine Katastrophe wie vor zwei Jahren jederzeit wieder möglich“, so Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des BUND Baden-Württemberg. Der BUND gibt außerdem zu Bedenken, dass eine durch das Umweltministerium veranlasste Überprüfung vor einem Jahr zum erschütternden Ergebnis kam, dass weniger als ein Viertel der Betriebe, die Dünger oder andere wassergefährdende Stoffe in Gewässernähe lagern, ausreichend bemessene Rückhaltevorrichtungen für Löschwasser haben.

„Der Landesbetrieb Gewässer sowie zahlreiche Ehrenamtliche haben bei der Strukturverbesserung und bei der Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Jagst schon Beachtliches geleistet“, stellt Pilarsky-Grosch fest. „Alle diese Maßnahmen wären aber vergebens, wenn ein neuer Düngemittelunfall geschieht. Deshalb hilft nur vorbeugen – die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in Gewässernähe muss endlich rechtsverbindlich ausgeschlossen werden.“

Kontakt für Rückfragen:

  • Gottfried May-Stürmer, BUND Regionalgeschäftsführer Heilbronn-Franken, E-Mail: bund.franken(at)bund.net, Tel. (07131) 77 20 58

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