BUND geht gegen die Genehmigung des 1.000 Milchkühe Stalls in Ostrach vor

04. April 2019 | Artenschutz (BW), Flüsse und Gewässer (BW), Landwirtschaft

Vier Landwirte planen in Ostrach-Hahnennest einen Stall für 1.000 Milchkühe. Das Landratsamt Sigmaringen hat Ende Februar das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren dazu abgeschlossen und den Bau genehmigt. Dagegen legt nun der BUND- Landesverband Baden-Württemberg fristgerecht Widerspruch ein.

Kühe stehen in einem dunklen Stall. In dem geplanten Stall sollen über 1.000 Milchkühe gehalten werden. Der BUND klagt wegen Bedenken zur Nitratbelastung im Grundwasser, denn der Stall liegt in einem Schutzgebiet.  (Foto: Gottfried May-Stürmer / BUND BW)

„Der BUND befürchtet, dass durch diesen landwirtschaftlichen Industriebetrieb die Stickstoffeinträge in das Grundwasser und die in der Nähe liegenden Schutzgebiete erhöht werden“, begründet BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender den Widerspruch des Naturschutzverbandes. „Stall und ein Großteil der Flächen der Landwirte liegen in Wasserschutzgebieten, die bereits hohe Nitratgehalte im Grundwasser aufweisen. Teilweise liegen diese über dem gesetzlichen Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter“, erläutert die BUND-Vorsitzende.

Ulfried Miller, Regionalgeschäftsführer des BUND, bemängelt, dass für dieses Großprojekt keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt wurde, ebenso wenig eine Vorprüfung und Verträglichkeitsprüfung über die Auswirkungen auf die in der Nähe liegenden Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiete „Taubenried“ und „Pfrunger-Burgweiler-Ried“. Damit sind die Umweltauswirkungen dieses Bauvorhabens nach seiner Einschätzung nicht transparent und nachvollziehbar dargestellt. „Es wird nicht bedacht, dass sie mit geplanten Änderungen an der bestehenden Biogasanlage zusammenwirken. Dabei gibt es für solche Prüfungen schon lange eine gesetzliche Grundlage. Immer wieder versuchen Planer und Genehmigungsbehörden davon abzuweichen“, kritisiert Miller. Auch das Brandschutzkonzept ist nach Auffassung der Naturschützer nicht ausreichend und damit nicht im Sinne des Tierwohls. Die offenen Sach- und Rechtsfragen sollen nun in einem Eilverfahren geklärt werden. Dem BUND geht es um eine schnelle Prüfung seiner Einwände, die im Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt wurden

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