++ Gemeinsames Statement von BUND und NABU in Baden-Württemberg ++
Stuttgart. Zur Mitteilung des Umweltministeriums vom Dienstag, den 10.03.26, die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Wolfsrüden GW2672m („Hornisgrinde-Wolf“) vorerst nicht zu verlängern, äußern sich BUND und NABU wie folgt:
Johannes Enssle, NABU-Landesvorsitzender, betont: „Ich bin erleichtert, dass der Hornisgrinde-Wolf eine Chance erhält. Die Zeit bis zur nächsten Ranzzeit muss jetzt intensiv genutzt werden, um ihn zu vergrämen, so dass er wieder scheu wie andere Wölfe wird. Dabei sollte auch das Personal des Nationalparks intensiver als bisher eingebunden werden. Es wäre wunderbar, wenn es gelänge, dem Wolf beizubringen, wieder mehr Abstand zu Menschen zu halten, und er damit am Leben bleiben könnte.“
Martin Bachhofer, Landesgeschäftsführer des BUND, ergänzt: „Ob das gelingt, hängt sehr vom Verhalten der Menschen ab. Bei aller Faszination braucht es immer einen respektvollen, zurückhaltenden Umgang mit Wildtieren. Wer versucht, den Wolf etwa durch Futter anzulocken, macht sich nicht nur strafbar, sondern provoziert geradezu das ‚unerwünschte' Verhalten. Da genau das erst zu der Abschussgenehmigung geführt hatte, würde man damit das Leben des Hornisgrinde-Wolfes erneut aufs Spiel setzen.“
Beide Verbände appellieren an das in Zukunft aufgrund des geänderten Bundesjagdgesetzes zuständige Ministerium für ländlichen Raum, das bisher etablierte Wolfsmanagement und den erneuten Vergrämungsversuch zu unterstützen.
Wölfe in Baden-Württemberg:
- Aktuelle forsa-Umfrage zur Akzeptanz des Wolfes in Baden-Württemberg
- BUND zum Wolf in Baden-Württemberg
Kontakt für Rückfragen:
- Martin Bachhofer, Landesgeschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, Martin.Bachhofer@bund-bawue.de, 0711 620306-13
- Johannes Enssle, NABU-Landesvorsitzender, Johannes.Enssle(at)NABU-BW.de, mobil: 0176 43 85 95 64


