BUND Landesverband
Baden-Württemberg

Bauvorhaben: Eine Hilfe für den richtigen Umgang mit Feldlerche, Fledermaus und Co.

23. Januar 2020 | Artenschutz (BW), BUND Baden-Württemberg (BW), Flächenschutz (BW), Flächenverbrauch (BW), Naturoasen schützen (BW)

Der neue Leitfaden „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben“ schafft eine gemeinsame Grundlage für alle am Bauen Beteiligten und beschreibt, wie der Artenschutz in Bauplanungen zu seinem Recht kommt. Der BUND hat daran mitgearbeitet.

Der neue Leitfaden „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben“ schafft eine gemeinsame Grundlage für alle am Bauen Beteiligten.  (Marie-Therese Precht / BUND BW)

Die Themen Artenschutz und Bauen sind nicht voneinander zu trennen. Denn die baulichen Aktivitäten der Menschen drängen die Natur immer mehr zurück, obwohl diese geschützte Tier- und Pflanzenarten beherbergt. So stehen sich Bauvorhaben  und  Artenschutz oftmals unvereinbar gegenüber. Auch in politischen Diskussionen wird der Artenschutz oftmals als Sündenbock für verhinderte Bauvorhaben vorgeschoben.

Um Konflikten vorzubeugen und eine einheitliche Arbeitsgrundlage für Kommunen, Genehmigungsbehörden, Projektentwickler *innen, Bauherr*innen und sonstige Interessierte sowie Naturschützer*innen zu schaffen, veröffentlichte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau einen neuen Leitfaden. Dieser wurde durch einen Arbeitskreis, der von der Wohnraum-Allianz des Landes Baden-Württemberg ins Leben gerufen wurde, initiiert und dessen Erstellung fachlich begleitet. Zu den beteiligten Naturschutzverbänden gehörten neben dem Bund für Umwelt und Naturschutz Baden-Württemberg (BUND) der Naturschutzbund Baden-Württemberg (Nabu) und der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV).

Brutvögel im geplanten Baugebiet - was nun?

Ein Beispiel in Kürze: Für ein neues Wohngebiet in Ortsrandlage soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. In einer ersten gutachterlichen Untersuchung wird nur die Gruppe der Brutvögel als im Untersuchungsgebiet relevant eingestuft. Es folgt eine differenzierte Auseinandersetzung bei welchen Vogelarten welche Beeinträchtigungen durch das neue Baugebiet zu erwarten sind. Nun begegnet die Kommune bei der konkreten Planung des Gebiets den identifizierten Konflikten mit Vermeidungs- und anderen Maßnahmen: Die geplante Wohnbaufläche wird reduziert, bestimmte Grünflächen werden erhalten, Gehölzbestände für die Vogelarten Star und Feldsperling werden neu angelegt und Pflegemaßnahmen optimiert. Für ein Feldlerchenvorkommen wird die Umsetzung einer plangebietsexternen Maßnahme notwendig.

Leitfaden bietet Beispiele und Lösungsansätze

Durch solche und weitere praxisnahe Beispiele gibt der Leitfaden einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen aus Bauleitplanung und Naturschutzrecht und bringt diese in einen Zusammenhang. Fragen wie „Welche Möglichkeiten bestehen in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben, um frühzeitig artenschutzrechtliche Konflikte zu erkennen und zu vermeiden?“ oder „Wie muss vorgegangen werden, wenn ein Verdacht auf ein Vorkommen einer oder mehrerer geschützter Arten besteht?“ werden anschaulich beleuchtet und beantwortet. Lösungsansätze und Optimierungsmöglichkeiten wie die möglichst frühzeitige, umfassende und übergreifende Einbeziehung der Natur- und Artenschutzaspekte werden aufgezeigt.

Alles in allem handelt es sich um eine übersichtliche und vollständige Zusammenfassung der Thematik. Diese soll auch Haupt- und Ehrenamtliche der Naturschutzverbände bei ihrer täglichen Arbeit und bei der Erstellung von Stellungnahmen unterstützen.

 

Weitere Informationen:

Der Leitfaden kann auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg kostenfrei heruntergeladen oder bestellt werden.

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