BUND Landesverband
Baden-Württemberg

Briefkastenwerbung stoppen

28. August 2015 | Naturschutz, Flächenschutz (BW)

Was gegen unerwünschte Werbung hilft, können Sie hier lesen.

Schnecke auf einem Briefkasten Um sich gegen Werbung zu wehren und die Umwelt zu schonen, rät der BUND einen Aufkleber mit der Aufschrift ''Bitte keine Werbung einwerfen" gut sichtbar am Briefkasten anzubringen.  (BUND Baden-Württemberg)

Mit jährlich rund 19 Millionen Tonnen Papier verbraucht Deutschland so viel wie ganz Afrika und Südamerika zusammen. Der hohe Bedarf ist auch auf die Papierflut der unerwünschten Briefkastenwerbung zurückzuführen. Dabei wandern 85 bis 90 Prozent der Druckware ungelesen in die Papiertonne.

Um sich gegen lästige Werbung zu wehren und die Umwelt zu schonen, rät der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) einen Aufkleber mit der Aufschrift ''Bitte keine Werbung einwerfen" gut sichtbar am Briefkasten anzubringen. In die so gekennzeichneten Briefkästen dürfen Zusteller laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs keine unadressierte Werbung wie Werbezettel oder Faltblätter einwerfen. Erhält man trotz des Aufklebers weiterhin Werbung, zunächst die Zustellung mit Datum und Uhrzeit dokumentieren und das werbende Unternehmen informieren. Falls sich auch dann nichts ändert, kann man wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten gegen den Werbenden klagen oder die Verbraucherzentralen informieren. Diese leiten bei gehäuften Verstößen ein gerichtliches Abmahnverfahren ein.

Um von adressierter Werbung, so genannten Postwurfsendungen, verschont zu bleiben, kann man sich im Internet unter www.ddv-robinsonliste.de in die Robinsonliste der Deutschen Direktwerber eintragen. Viele Unternehmen orientieren sich an ihr und senden den dort Eingetragenen keine Werbung mehr zu. Allerdings besteht kein rechtlicher Anspruch auf Beachtung der Eintragung. Erhält man also trotzdem weiter Werbung, auf den ungeöffneten Umschlag "Annahme verweigert - zurück an Absender" schreiben und ihn in den nächsten Briefkasten werfen. Der Werbende muss dann das erhöhte Rückporto bezahlen. Meist verzichtet er daraufhin auf eine weitere Zusendung. 

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