Risiken minimieren, Strahlenschutz maximieren

15. Juni 2015 | Atomkraft

Rückbau Block 1 des Atomkraftwerks Neckarwestheim: BUND mahnt den sorgsamen Umgang mit Radioaktivität an und fordert umfassende Informationen und Beteiligung der Öffentlichkeit.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg e. V, fordert beim Erörterungstermin zum Rückbau von Block 1 des Atomkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) den sorgsamen Umgang mit Radioaktivität und eine umfassende Information sowie Beteiligung der Öffentlichkeit. Erst wenn die hochradioaktiven Brennelemente aus dem Reaktor entfernt worden sind, darf mit dem Rückbau des Atomreaktors begonnen werden.

„Wir sind froh, dass das GKN I endgültig stillgelegt wird. In unserer Stellungnahme zum Rückbauverfahren haben wir Anforderungen formuliert, wie der Rückbau sicherer und transparenter gestaltet werden soll. Der Schutz vor radioaktiver Strahlung muss oberste Priorität haben“, erklärt Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des BUND Baden-Württemberg. Auch Bürgerinnen und Bürger zeigen sich über das geplante Rückbauvorhaben besorgt. Im März haben sie 2 500 Einwendungen beim Umweltministerium eingebracht.

Maximaler Strahlenschutz

Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) hat beim Rückbau des Atomreaktors für ein sorgsames und verantwortungsvolles Vorgehen zu sorgen. Das Risiko, dass hochradioaktive Stoffe in die Umgebung gelangen,  muss minimiert werden. Daher fordert die Landesgeschäftsführerin: „Erst wenn die hochradioaktiven Brennelemente aus dem Reaktor entfernt worden sind, darf mit dem Rückbau des Atomreaktors begonnen werden. Die EnBW muss dies verbindlich zusagen.“

Zudem muss die EnBW alle  Wechselwirkungen mit dem Reaktorblock GKN 2 ausschließen, der sich noch im Leistungsbetrieb befindet. Der BUND Baden-Württemberg kritisiert außerdem, dass bislang keine radiologische Charakterisierung der Anlage GKN I erfolgt ist. „Es muss eine Bestandaufnahme geben, bei der die Radioaktivität aller Komponenten und Teile gemessen wird. Ohne eine solche Gesamtbetrachtung darf keine Abbaugenehmigung erteilt werden“, betont Pilarsky-Grosch.

Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung

Laut Antrag sieht die EnBW mindestens zwei eigenständige Genehmigungsverfahren bei der Demontage des Atomkraftwerks vor. Auch bei den folgenden Rückbauschritten muss die Öffentlichkeit umfassend beteiligt werden. „Wir nehmen unsere Beteiligungsrechte sehr ernst und fordern, dass die Öffentlichkeit bei jedem Schritt des Rückbauverfahrens informiert und beteiligt wird“, erklärt Pilarsky-Grosch.

Völlig unverständlich ist dem Umweltverband, weshalb die EnBW die formale Öffentlichkeitsbeteiligung beim Reststoffbearbeitungszentrum (RBZ) und Standortabfalllager (SAL) verweigert. „Diese neuen Atomanlagen müssen in das Verfahren zur Stilllegungs- und Abrissgenehmigung eingebunden werden, denn ohne diese Anlagen kann der Rückbau nicht stattfinden“, erläutert Pilarsky-Grosch.

Die ausführliche Stellungnahme des BUND zum Rückbauverfahren finden Sie hier

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