BUND Landesverband
Baden-Württemberg

Neues Naturschutzgesetz: "Gut, aber mit Luft nach oben"

13. Mai 2015 | Naturschutz, Naturschutzpolitik (BW)

NABU und BUND bewerten den Entwurf des neuen Naturschutzgesetz.

Die Verbände NABU und Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Baden-Württemberg loben den am Dienstag (12. Mai) im Kabinett beschlossenen Entwurf für ein neues Naturschutzgesetz. Gleichzeitig fordern die Umweltverbände den Landtag auf, jetzt den Gesetzentwurf nicht zu verwässern, sondern an der einen oder anderen Stelle nachzuwürzen.

„Das neue Naturschutzgesetz löst ein in die Jahre gekommenes Gesetz ab und greift die Naturschutzstrategie Baden-Württemberg vorbildlich auf“, sagen die Landesvorsitzenden Dr. Brigitte Dahlbender (BUND) und Dr. Andre Baumann (NABU). „Insgesamt ist der Gesetzentwurf gut, doch es gibt noch Luft nach oben: Wir hätten uns die eine oder andere gesetzliche Naturschutzregelung mehr gewünscht.“

Gutes Gesetz: Lob der Umweltverbände

Der BUND Baden-Württemberg wertet positiv, dass Naturschutzgebiete und das europäische Schutzgebietssystem „Natura 2000“ künftig gentechnikfrei bleiben sollen. „Es ist gut, dass die Landesregierung unserem Vorschlag folgt, einen 3 000 Meter breiten Gürtel um Schutzgebiete zu legen, in denen keine gentechnisch veränderten Organismen angebaut werden dürfen“, sagt Brigitte Dahlbender. Der BUND hatte dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 2013 ein umfangreiches Eckpunktepapier für ein gentechnikfreies Baden-Württemberg eingereicht.

Der NABU begrüßt zudem die verbesserte Beteiligung der Umweltverbände bei naturschutzrelevanten Planungsverfahren. „Die Beteiligungsmöglichkeiten für uns Naturschutzverbände werden deutlich gestärkt“, sagt Andre Baumann. Naturschutzverbände würden zukünftig bei der Erteilung von Befreiungen von Ge- und Verboten in Landschaftsschutzgebieten, flächenhaften Naturdenkmalen und besonders geschützten Biotopen besser beteiligt. „Wenn wir bei Planungen besser unter den Teppich gucken können, wird weniger Dreck darunter gekehrt.“

Luft nach oben: Weitere Verbesserungen nötig

Beide Umweltverbände weisen die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags darauf hin, im Gesetzgebungsverfahren für den Naturschutz wichtige Regelungen aufzunehmen, die im jetzigen Entwurf noch fehlen. In einer Stellungnahme haben BUND und NABU im März 2015 ihre Forderungen an das neue Naturschutzgesetz dargelegt: „Ganz klar: Wir wünschen uns einen besseren Schutz der Horstbereiche gefährdeter Greifvögel und Störche in Wäldern“, sagt Baumann.

Die BUND-Landesvorsitzende Dahlbender wünscht sich eine bessere Beteiligung der Naturschutzverwaltung: „Die Naturschutzverwaltung darf bei der Landschaftsplanung nicht mehr an den Katzentisch gesetzt werden. Sie muss sich auf Augenhöhe beteiligen können.“ Gerade bei Kommunen sei der Landschaftsplanung bislang zu wenig Bedeutung beigemessen worden. Dies müsse sich nach ändern.

NABU und BUND sprechen sich dafür aus, dass weitere gefährdete Biotoptypen unter gesetzlichen Schutz gestellt werden. „Gerade das artenreiche Grünland schmilzt wie Schnee in der Sommersonne und sollte unter Schutz gestellt werden“, so die beiden Verbandsspitzen. 

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