BUND Landesverband
Baden-Württemberg

Landesregierung und LUBW veröffentlichen Hinweise zum Umgang mit windkraftempfindlichen Vogelarten

29. Juni 2015 | Artenschutz (BW), Dialogforum (BW)

Die baden-württembergischen Landesverbände von BUND und NABU loben den Leitfaden Hinweise zur Bewertung und Vermeidung von Beeinträchtigungen von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windkraftanlagen, den die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) formuliert hat und bei dessen Erarbeitung sich die beiden Umweltverbände mit ihrer naturschutzrechtlichen Expertise eingebracht haben.

Die baden-württembergischen Landesverbände von BUND und NABU loben den Leitfaden Hinweise zur Bewertung und Vermeidung von Beeinträchtigungen von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windkraftanlagen, den die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) formuliert hat und bei dessen Erarbeitung sich die beiden Umweltverbände mit ihrer naturschutzrechtlichen Expertise eingebracht haben.

„Das Handlungspapier war schon lange fällig und bringt endlich klare Regeln. Kommunen, Verbänden oder Investoren dient das Papier als zuverlässige Handlungsgrundlage. Frühzeitig zeigt es allen Akteuren, wo Windenergieanlagen gebaut werden können und wo nicht“, sagt Dr. Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

„Mit dem Leitfaden ist die Quadratur des Kreises ganz gut gelungen“, sagt Dr. Andre Baumann, Landesvorsitzender des Naturschutzbund (NABU). „Sowohl der Artenschutz als auch der Ausbau der Windkraft können davon profitieren. Uns geht es darum, dass das eine nicht gegen das andere ausgespielt wird. Wir haben in Baden-Württemberg sowohl Platz für Rotmilane und Fledermäuse als auch für Windräder.“

Positiv bewertet die BUND-Landesvorsitzende die Regelung für Rotmilan-Dichtezentren. „Die Dichtezentren sind jetzt tabu. In Gebieten, in denen Rotmilane häufig vorkommen, sind schlicht keine Ausnahmen möglich. Dafür können Flächen mit geringerem Aufkommen zügiger freigegeben werden. Das schafft einen vernünftigen Ausgleich zwischen der Schutzverantwortung für den Greifvogel und dem dringend nötigen Ausbau der Windenergie“, sagt Dahlbender.

„Es ist gut, dass der Leitfaden am Ende nicht noch einmal aufgeweicht wurde. Dass die Ergebnisse im Konsens von Wissenschaft, Verbänden und Verwaltung entstanden sind, wird maßgeblich zu seiner Akzeptanz beitragen“, sagt Baumann.

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