BUND Landesverband
Baden-Württemberg

Keine Rodung in Blaustein

15. Februar 2019 | Flächenverbrauch (BW), Flächenschutz (BW), Naturschutzpolitik (BW)

BUND vor Gericht erfolgreich. Verwaltungsgericht Sigmaringen stoppt Fällungen

Waldrand in Blaustein an der B28 Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat per Beschluss dem Eilantrag des BUND Baden-Württemberg stattgegeben: Dies ist ein Wald.  (Gerlinde Groeschel-Jungwirth / BUND Blaustein)

 Die geplante Rodung zwischen dem Leubeweg und der Ulmer Straße ist verhindert. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat per Beschluss dem Eilantrag des BUND Baden-Württemberg stattgegeben. Die Bäume sollten für ein neues Wohngebiet noch diesen Februar gerodet werden.  Die Begründung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen gibt dem BUND Recht und kommt zu dem Schluss, dass es sich bei dem Baumbestand „mit großer Wahrscheinlichkeit“ um Wald handelt.

Planungen, die Umweltbelange nicht prüfen, haben keinen Bestand

„Dass die Bäume nicht gefällt werden, ist ein großer Erfolg des jahrelangen Engagements unserer Blausteiner BUND-Aktiven zum Erhalt einer innerstädtischen Naturoase und Erholungsraums. Der Gerichtsbeschluss zeigt klar und deutlich, dass Planungsverfahren bei denen Umweltbelange nicht sorgfältig geprüft und berücksichtigt werden, vor Gericht keinen Bestand haben“, sagt Sylvia Pilarsky-Grosch, BUND-Landesgeschäftsführerin.

Der BUND hatte in seinem Eilantrag dargelegt, dass die im Bebauungsplan als Baugebiet vorgesehene Fläche als Wald anzusehen ist. Das Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag statt und hat die von der Stadt Blaustein kurzfristig geplanten Rodungsarbeiten untersagt. Zumindest, bis eine Waldumwandlungsgenehmigung vorliegt.

Natur- und Klimaschutz dürfen nie außer Acht gelassen werden

Gerlinde Gröschel-Jungwirth, Vorsitzende BUND Blaustein sagt: “Wir freuen uns, dass das Verwaltungsgericht uns in unserer Ansicht bestätigt, dass es sich um einen Wald handelt und dieser nicht gerodet wird. Die Stadt Blaustein kann froh sein, denn dieser Wald hat sehr positiven Einfluss auf das Stadtklima. Der Beschluss sollte Vorbildcharakter haben: Grundsätzlich darf Naturschutz nie außer Acht gelassen werden! Überlegungen zu Natur- und Umweltschutz sowie Auswirkungen auf das (Lokale-) Klima müssen verstärkt in jede Stadtplanung einfließen.“

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