BUND Landesverband
Baden-Württemberg

„Guter ökologischer Standard“ nicht erreicht

13. Juli 2015 | Flüsse & Gewässer

Der BUND kritisiert den Umsetzungsstand der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg. Bis dato hat keines der Gewässer den den vorgeschriebenen "guten ökologischen Zustand" erreicht.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Landesverband Baden-Württemberg e.V., kritisiert den Umsetzungsstand der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Baden-Württemberg. Die Richtlinie schreibt vor, dass sich jedes Gewässer bis 2015 in einem "guten ökologischen Zustand" befinden muss. Bis dato hat keines der Gewässer diesen Zustand erreicht. Der BUND fordert die Landesregierung auf, die Ziele ernsthaft anzugehen und deutlich mehr personelle und finanzielle Mittel zu investieren.

„Die Landespolitik hinkt bei der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg meilenweit hinterher. Keiner der 159 Flüsse in Baden-Württemberg wird den in der Richtlinie geforderten „guten ökologischen Zustand“  bis Ende 2015 erreicht haben“, sagt Sylvia Pilarsky-Gorsch, Landesgeschäftsführerin des BUND Baden-Württemberg.

Die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG ist ein ambitioniertes Umweltschutzgesetz, das den europäischen Gewässerschutz maßgeblich verbessern würde. Damit dies auch erreicht wird, fordert der BUND Baden-Württemberg in einer Stellungnahme das Umweltministerium auf, die erforderlichen Maßnahmen ernsthaft anzugehen. „Von der Landesregierung muss ein deutliches Signal ausgehen. Der Gewässerschutz darf nicht hinter wirtschaftlichen Partikularinteressen stehen“, sagt Pilarsky-Gorsch.

Stattdessen spielt die Landesregierung ihre Jokerkarte aus: „Regierungen haben die Möglichkeit, die Frist bis 2021 beziehungsweise 2027 hinauszuschieben. Obwohl die Regelung nur für Ausnahmefälle vorgesehen ist, reizt die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg dies ganz selbstverständlich aus“, sagt Pilarsky-Grosch. Die Folge: Wichtige Renaturierungsmaßnahmen werden nicht angegangen. Und Verstöße gegen bestehende Gesetze zum Gewässerschutz werden nicht geahndet.

Die Ziele für den Gewässerschutz haben nur eine reelle Chance erreicht zu werden, wenn die Landesregierung Ernst macht, politischen Druck ausübt und Wasserwirtschafts- und die Naturschutzverwaltungen mit deutlich mehr Personal und Geld ausstattet. „Statt neue Stellen zu schaffen, hat die Regierung weiter Stellen abgebaut, mancherorts radikal. Auch unter Grün-Rot war hier kein grundlegendes Umdenken erkennbar“, sagt die Landesgeschäftsführerin.

„Wenn die Umsetzungsmaßnahmen in diesem Tempo voran gehen, ist schon heute abzusehen, dass der „gute ökologische Zustand“ in sehr vielen Gewässern auch bis 2027 nicht erreicht sein wird. Dann hat das Land seine Pflicht nicht erfüllt und ihm droht ein Vertragsverletzungsverfahren“, so die Landesgeschäftsführerin.

Die Stellungnahme des BUND-Landesverbandes Baden-Württemberg zu den WRRL-Bewirtschaftungsplan-Entwürfen für die Bearbeitungsgebiete in Baden-
Württemberg gibt es hier.

Hintergrund Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Die Wasserrahmenrichtlinie von 2000 ist der gesetzliche Rahmen für den Umgang und die Bewirtschaftung aller Gewässer. Sie schreibt vor, dass bis 2015 jedes Gewässer einen guten ökologischen Zustand erreicht haben muss. Die Länder und Staaten können dabei zweimal die Frist um sechs Jahre verlängern, also bis maximal 2021.

Als „ökologisch gut“ werden Gewässer ausgewiesen, die ihrem natürlichen Zustand („Referenzzustand“) sehr nahe sind. Darüber entscheiden verschiedene Parameter:

Welche Fische, Kleinlebewesen, Algen, Wasserpflanzen leben im Wasser? Wie steht es um Temperatur, Sauerstoffgehalt und welche Nährstoffe. Und wie hoch ist die Konzentration umweltgiftiger Stoffe? Das reicht für einen „guten ökologischen Zustand“ jedoch nicht aus. Hier zählt auch die Struktur von Ufer und Gewässersohle sowie die Durchlässigkeit eines Flusses für seine Bewohner. Also, dass eine Forelle im Neckar ungehindert von Tübingen bis Heidelberg kommt.

Oftmals hindern Wehre, die für den flüssigen Schiffsverkehr oder für die Wasserkraftnutzung erbaut wurden, Fische am Durchwandern. Auch eine zu geringe Mindestwasserführung im Mutterbett, wenn Wasser für Kraftwerksturbinen in Kanäle ausgeleitet wird, oder die Erwärmung durch Kohle- oder Atomkraftwerke kann die Durchwanderbarkeit beeinträchtigen.

Was BUND-Gruppen tun können

BUND-Gruppen können im sich im praktischen Gewässerschutz engagieren, indem sie Böche und Flussufer naturnah pflegen und gestalten. Der BUND Baden-Württemberg hat eine Anleitung für BUND-Gruppen erarbeitet das hier angesehen werden kann. 

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