BUND Landesverband
Baden-Württemberg

GKN II: Schnell stilllegen und umsichtig rückbauen

27. November 2018 | Atomkraft, Klimaschutz (BW), Klima und Energie (BW)

Der BUND fordert die umgehende Stilllegung und ein umsichtiger Rückbau.

Das Atomkraftwerk Neckarwestheim Bis Ende 2022 soll das Atomkraftwerk in Neckarwestheim vom Netz gehen. Für den BUND soll Sicherheit Priorität Nr. 1 sein.  (Miklas Hahn / BUND BW)

Der Energiekonzern EnBW und seine Tochter EnKK planen, den Block II des Atomkraftwerks Neckarwestheim stillzulegen und abzureißen. Heute (27. November) beginnt die Erörterung von Einwendungen zu den Planungen. Der BUND Baden-Württemberg hat allein 64 Einwendungen formuliert und wird diese beim Erörterungstermin in der Reblandhalle in Neckarwestheim vortragen. Kern der Forderungen des BUND sind die umgehende Stilllegung des Atomkraftwerks und anschließend ein umsichtiger Rückbau.

Die EnBW will die vom Atomgesetz erlaubte Betriebsdauer bis Ende 2022 vollständig ausschöpfen, aber sie lässt das Genehmigungsverfahren schon heute durchführen. „Die bei der jüngsten Revision deutlich gewordene Korrosion an Heizrohren in den Dampferzeugern und die dafür ursächliche Korrosion an Kondensatoren hat erneut gezeigt, in welchem Zustand sich das Atomkraftwerk befindet“, sagt BUND-Regionalgeschäftsführer Gottfried May-Stürmer. „Sicherheit bietet nur eine schnelle Stilllegung von Block II“.

Beim Abriss dagegen soll die EnBW sich Zeit lassen, meint der BUND. Grundlage für das Vorgehen muss eine gründliche radiologische Charakterisierung sein. Das geht aber nur, nachdem die Anlage brennelementfrei ist. „Beim Rückbau eines Atomkraftwerks können erhebliche Mengen an Radioaktivität in Umlauf gebracht werden“, gibt BUND-Umweltreferent Fritz Mielert zu bedenken, „Daher ist eine gründliche und umsichtige Planung notwendig. Wenn die Genehmigung Jahre vor der Stilllegung erteilt wird, muss sie notwendigerweise im Ungefähren bleiben.“

Von der Praxis, Anlagenteile, deren radioaktive Strahlung unter bestimmten Grenzwerten liegt, auf gewöhnliche Mülldeponien zu bringen oder sie über Metall- und Baustoffrecycling in die Wertstoffkreisläufe einzuspeisen, hält der BUND überhaupt nichts. „Auch wenn freigemessener Müll rechtlich kein Atommüll mehr ist – physikalisch strahlt er trotzdem“  erklärt BUND-Umweltreferent Fritz Mielert.

Weitere Informationen:

•    BUND Einwendungen

Kontakt für Rückfragen:

  • Gottfried May-Stürmer, Regionalgeschäftsführer beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Heilbronn-Franken: bund.franken(at)bund.net
  • Fritz Mielert, Referent für Umwelt und Energie beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg: fritz.mielert(at)bund.net

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