BUND Landesverband
Baden-Württemberg

Erste Lesung des neuen Landesnaturschutzgesetzes

10. Juni 2015 | Naturschutz, Biotopverbund (BW)

NABU und BUND begrüßen das neue Landesnaturschutzgesetz. Sehen aber Nachbesserungsbedarf in verschiedenen Bereichen.

Heute hat der baden-württembergische Landtag in erster Lesung über die Neufassung des Naturschutzgesetzes debattiert. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund (NABU) in Baden-Württemberg bezeichnen die Novellierung als Verbesserung. Weiterer Nachbesserungsbedarf bestehe jedoch beim Biotopverbund und beim Schutz von Horsten.

„Das neue Gesetz erfüllt seinen Zweck: Es sorgt für die Umsetzung der Naturschutzstrategie des Landes. In vielen Bereichen enthält es innovative und zielführende Regelungen“, bilanzieren die Landesvorsitzenden Dr. Andre Baumann (NABU) und Dr. Brigitte Dahlbender (BUND). „Das Naturschutzgesetz ist insgesamt gut, in Teilbereichen sollte aber nachgebessert werden.“ Beide Verbände fordern die Abgeordneten des Landtags auf, es zum besten Naturschutzgesetz Deutschlands zu machen.

Umweltverbände fordern mehr Schutz für Biotopverbund und Horstbäume

Enttäuscht sind BUND und NABU davon, dass das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) den Biotopverbund im aktuellen Entwurf deutlich geschwächt hat. „In früheren Fassungen waren die für den Biotopverbund wichtigen Flächen wirkungsvoll vor Eingriffen geschützt. Jetzt hat das MLR diese klaren Regeln aufgeweicht“, kritisiert die BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender. Dass der Biotopverbund bei der Bauleitplanung einfach nur ‚berücksichtigt‘ werden muss, ist für Dahlbender viel zu wenig. „Wenn der rechtliche Schutz des Biotopverbunds nicht endlich verbessert wird, werden wir auch in 20 Jahren kein funktionierendes Netz von Lebensräumen haben.“

Die Naturschutzverbände fordern zudem, dass in Wäldern rund um Horstbäume eine Ruhezone eingeführt wird, um die Brut von Eulen und Greifvögeln nicht zu stören. „Greifvögel brauchen in Wäldern einen besseren Schutz ihrer Horstbereiche“, sagt NABU-Landeschef Baumann. „Andere Bundesländer schützen Horstbereiche von Greif- und Schreitvögeln. Das ist auch in Baden-Württemberg möglich.“ Dies sei auch das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das der NABU in Auftrag gegeben hat.

Gesetz bringt Naturschutzstrategie voran

Positiv finden NABU und BUND, dass der Gesetzentwurf vorsieht, einen 3.000 Meter breiten Gürtel um Schutzgebiete, Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten und flächenhafte Naturdenkmale zu legen. Hier dürfen keine gentechnisch veränderten Organismen angebaut werden. „Es ist gut, dass die Landesregierung unserem Vorschlag folgt, einen 3.000 Meter breiten Gürtel um Schutzgebiete zu legen, in denen keine gentechnisch veränderten Organismen angebaut werden dürfen“, sagt Brigitte Dahlbender.

Die beiden Umweltverbände begrüßen außerdem den Schutz von Alleen und unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen sowie die verbesserte Beteiligung der Naturschutzverbände bei Planungen, welche die Natur gefährden können. „Das Naturschutzgesetz bringt die neue Naturschutzstrategie des Landes in vielen Punkten deutlich voran und stärkt die Rolle der ehrenamtlichen Naturschutzaktiven“, sagt Andre Baumann.

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