Bodensee-Stiftung, BUND, LNV und NABU in Baden-Württemberg präsentieren Vorschläge für Planungshinweise
Baden-Württemberg hat per Verordnung die Gebietskulisse, in der über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderte Solarparks errichtet werden können, auf alle benachteiligten Gebiete in Baden-Württemberg ausgedehnt. Das heißt: In weiten Teilen Baden-Württembergs können nun auf Acker- und Wiesenflächen Freiflächensolaranlagen errichtet werden. Um Konflikte zwischen Solarenergienutzung und Natur- und Artenschutz zu vermeiden, fordern Bodensee-Stiftung, BUND, LNV und NABU in Baden-Württemberg von der Landesregierung einheitliche Vorgaben für die Planungsbehörden.
Die Umwelt- und Naturschutzverbände haben Vorschläge für einen behördlichen „Leitfaden Freiflächen-Solaranlagen“ erarbeitet und an die zuständige Wirtschafts- und Bauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut sowie Umweltminister Franz Untersteller gesendet. „Unsere Botschaft ist eindeutig: Solarenergienutzung und Naturschutz müssen Hand in Hand gehen. Solaranlagen sollen vorrangig auf Dächern, an Fassaden oder auf versiegelten Flächen gebaut werden. Werden Freiflächensolaranlagen, egal ob auf ehemaligen Deponien oder bislang intensiv genutzten Ackerflächen errichtet, so müssen diese als naturnahe Flächen mit hoher Artenvielfalt entwickelt werden“, lautet die Forderung der Vorsitzenden Brigitte Dahlbender (BUND), Johannes Enssle (NABU), Gerhard Bronner (LNV) und Jörg Dürr-Pucher (Bodensee-Stiftung).
„Ein Handlungsleitfaden erleichtert nicht nur den behördlichen Genehmigungsvollzug, sondern er gibt Projektierer*innen und Gemeinden Orientierung darüber, ob ein angedachtes Projekt Chancen auf Genehmigung hat“, so die Vorsitzenden. Mit einer solchen Hilfestellung können Fehlplanungen vermieden werden.
Die Umwelt- und Naturschutzverbände regen zudem an, frühzeitig die Öffentlichkeit, Landwirtschaft und regionale Naturschutzverbandsvertreter*innen in die Planungen mit einzubeziehen. „Die Akzeptanz von Freiflächensolaranlagen steigt merklich, wenn lokale Hinweise berücksichtigt und die Flächen naturnah gestaltet werden. Naturnahe, blühende Wiesen und die Ernte von Solarstrom sind möglich.“
Weitere Informationen:
- Die „Vorschläge für Planungshinweise zur guten fachlichen Praxis beim Bau von Solarfreiflächenanlagen“ von 2017 wurden 2019 überarbeitet und von Bodensee-Stiftung, BUND und NABU in Baden-Württemberg unter dem Titel Hinweise für den naturverträglichen Ausbau der Solarenergie neu aufgelegt.