CETA: Daseinsvorsorge nicht ausreichend geschützt

01. Juni 2016 | Wirtschaft

Ein noch von der grün-roten Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten zu den Auswirkungen von CETA auf die Länder und Kommunen wurde veröffentlicht. Darin werden maßgebliche Befürchtungen bestätigt.

Ein noch von der grün-roten Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten zu den Auswirkungen des Freihandelsabkommens CETA auf die Länder und Kommunen wurde am Dienstag (24. Juni) veröffentlicht. Darin werden maßgebliche Befürchtungen der Kritiker des zwischen der EU und Kanada verhandelten Abkommens bestätigt. Daseinsvorsorge, Kultur und Bildung sind bei CETA nicht ausreichend geschützt.

Im Gutachten heißt es: “Die Freiheit der Länder und Gemeinden, den Bürgerinnen und Bürgern umfassende, effiziente und kostengünstige Leistungen der Daseinsvorsorge zu erbringen, wird durch die in CETA begründete Freiheit zur Niederlassung kanadischer Unternehmen berührt. Eine umfassende Freistellung von Dienstleistungen des Allgemeininteresses findet sich in CETA nicht.“  Des Weiteren sei auch „der Bereich des Kulturlebens nicht umfassend über Ausnahme und Vorbehaltsklauseln freigestellt“. Kurzum: Nicht mal die sensible Daseinsvorsorge, Kultur und Bildung sind bei CETA vollständig vor mehr Wettbewerb und einklagbaren Investorenrechten geschützt.

Geheimhaltung und Desinformation

„Im TTIP-Beirat der Landesregierung haben wir diese Schwachstellen bei CETA wiederholt angeführt. Doch wurde uns durch Handelskommissarin Cecilia Malmström bei ihrem Besuch in Karlsruhe (11. Januar 2016) persönlich versichert, wie unbegründet unsere Befürchtungen seien“, so Dr. Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des BUND in Baden-Württemberg. „Dass die gesamte Zeit über dieses Gutachten geheim gehalten wurde, ist schon ein starkes Stück. Das Ziel durch den Beirat Transparenz zu schaffen wurde haushoch verfehlt!“

Das Gutachten lag dem Staatsministerium seit dem 8. Januar vor und war bislang unter Verschluss. Es war nicht einmal den Landtagsparlamentarierinnen und Parlamentarier zugänglich. Erst eine Anfrage des Vereins Mehr Demokratie über das 2015  eingeführte Informationsfreiheitsgesetz konnte die Veröffentlichung erwirken. „Es steht den Bürgerinnen und Bürgern zu, auch über die Gefahren solcher Abkommen wie CETA und TTIP informiert zu werden. Werden solche Gutachten geheim gehalten, ist es natürlich ein Leichtes, Kritikerinnen und Kritikern haltlose Angstmacherei vorzuwerfen, wie es der Landwirtschaftsminister Peter Hauk erst kürzlich wieder getan hat“, so Sarah Händel, Landesgeschäftsführerin von Mehr Demokratie.

Forderung: Sachliche und öffentliche Information

Das Gutachten habe eine Vielzahl an Nachbesserungsvorschlägen formuliert.  Nun gelte es nachzuprüfen, ob diese im finalen CETA-Text ausreichend berücksichtigt wurden, was von BUND und Mehr Demokratie stark bezweifelt wird. „Wir fordern die neue grün-schwarze Landesregierung auf, ein aktuelles Gutachten zu erstellen, das dann unverzüglich veröffentlicht wird und als Grundlage einer sachlichen öffentlichen Diskussion dienen kann“, so Dahlbender und Händel.

Der BUND und Mehr Demokratie sind Mitglieder des neu gegründeten Landesbündnis für verantwortungsvolle Handelspolitik. Das Bündnis arbeitet im TTIP-Beirat der Landesregierung daran, die Kritik an den Abkommen TTIP und CETA zu bündeln und auch über den Beirat hinaus Aufklärung zu betreiben.

Weitere Informationen:

  • Im ersten Abschnitt dieser Pressemitteilung wurde aus den Seiten 2, 21 und 29 zitiert.

Kontakt für Rückfragen:

  • Dr. Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des Bund für Umwelt Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, E-Mail: brigitte.dahlbender(at)bund.net, mobil: (0171) 9341336 

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