BUND Landesverband
Baden-Württemberg

Bündnis aus 18 NGOs fordert von koalitionsverhandelnden Parteien: Stoppt CETA!

20. April 2021 | Energiewende, Klimawandel, Klimaschutz (BW), Klima und Energie (BW), Kohle, Landtagswahl (BW), Nachhaltigkeit, Umweltpolitik (BW)

Verbraucherschützer*innen, Gewerkschafter*innen und Umweltschützer*innen fordern einen sozial-ökologischen Neustart der EU-Handelspolitik und damit ein klares NEIN zu CETA.

Elf Personen stehen auf dem Stuttgarter Schlossplatz und halten Plakate gegen Ceta in die Höhe. Zahlreiche Organisationen setzen sich gegen CETA ein.  (Roland Hägele)

Nach der Landtagswahl beginnen nun die Koalitionsverhandlungen. Neben vielen wichtigen Punkten wird dabei auch die Handelspolitik zur Sprache kommen, da die kü nftige Landesregierung im Bundesrat beispielsweise über das EU-Kanada Handelsabkommen CETA („Comprehensive Economic and Trade Agreement“) mit entscheiden wird, das zur Ratifizierung ansteht. Der BUND Baden-Württemberg und 17 weitere Verbände und Organisationen fordern die Parteien auf, eine Ablehnung von CETA im Koalitionspapier festzuschreiben.

Der Appell beschreibt in fünf Punkten, weshalb die zukünftige Landesregierung das CETA-Abkommen den Menschen und der Umwelt schadet: 

  • CETA verhindert einen wirksamen Klimaschutz. Es ignoriert das Pariser Klimaabkommen von 2015 und intensiviert den Handel mit dem besonders emissionsintensiven kanadischen Teersandöl.
  • Aufgrund des in CETA vorgesehenen Investitionsschutzes können fossile Energiekonzerne Staaten auf hohen Schadenersatz verklagen, die Maßnahmen zum Schutz des Klimas ergreifen.
  • Die in CETA enthaltenen Sonderklagerechte für internationale Konzerne (die unter anderem der Deutsche Richterbund entschieden ablehnt) gelten auch für andere Bereiche – etwa im Beschäftigtensektor, wo Verbesserungen verhindert werden können. Sollten bspw. Kommunen, Länder oder der Bund bei der Pflege Personalbemessungsvorgaben erlassen, können internationale Pflegekonzerne wegen „entgangener Profite“ auf Entschädigung klagen.
  • CETA verpflichtet öffentliche Dienstleistungssektoren zur Marktöffnung, führt zu einer weiteren Kommerzialisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge und schreibt einmal erfolgte Privatisierungen (etwa im Gesundheitswesen) auf Dauer fest. Privatisierte Einrichtungen dürfen nicht mehr von der öffentlichen Hand übernommen werden.
  • CETA ist ein „lebendes“ Abkommen. Das heißt: Die Regeln des Abkommens werden über eine sogenannte regulatorische Kooperation immer wieder geändert. Zuständig sind dafür eine Reihe von kanadisch-europäischen Ausschüssen, die vor allem Wirtschaftsinteressen berücksichtigen. Ihre Entscheidungen bedürfen nicht der parlamentarischen Zustimmung; eine demokratische Kontrolle findet nicht statt.

Ausgehend vom Landtagswahlprogramm der Grünen hoffen die Verbände auf keine Zustimmung Baden-Württembergs im Bundesrat zu CETA.

„Sonderrechte und Sonderjustiz für Investoren lehnen wir ab. Handelsabkommen dürfen es Staaten (...) nicht erschweren, eigene höhere Standards in Bezug auf Klima-, Umwelt-, und Verbraucher*innenschutz festzulegen. (...) Deshalb lehnen wir CETA in der jetzigen Form ab.“

 

Weitere Information:

Verbände-Appell gegen CETA

Kontakt bei Rückfragen:

Ludwig Essig, 0176 / 546 752 53, info(at)ngw-bw.de

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