BUND Landesverband
Baden-Württemberg

Blinder Glaube an guten Willen der Automobilindustrie – Land muss erstmal Standards zur Nachrüstung durchsetzen

18. Juli 2017 | Verkehr (BW)

„Das Landeskabinett hat heute in blindem Glauben an die Automobilindustrie auf Fahrverbote verzichtet. Ich frage mich, wodurch dieses Vertrauen gerechtfertigt ist. Richtig wäre es, die Zusage der Automobilindustrie auf Übernahme der Kosten für die Nachrüstung abzuwarten und dann zu prüfen, ob diese Nachrüstung die dringend nötigen Erfolge bringt.

Stuttgart erstickt Das Landeskabinett hat heute in blindem Glauben an die Automobilindustrie auf Fahrverbote verzichtet  (Miklas Hahn / BUND BW)

„Das Landeskabinett hat heute in blindem Glauben an die Automobilindustrie auf Fahrverbote verzichtet. Ich frage mich, wodurch dieses Vertrauen gerechtfertigt ist. Richtig wäre es, die Zusage der Automobilindustrie auf Übernahme der Kosten für die Nachrüstung abzuwarten und dann zu prüfen, ob diese Nachrüstung die dringend nötigen Erfolge bringt. Erst, wenn beides gegeben ist, kann Ministerpräsident Kretschmann die Zusage geben, auf Fahrverbote zu verzichten. Aber bitte nicht umgekehrt in vorauseilendem Gehorsam vor der Autoindustrie“, kommentiert Dr. Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des BUND in Baden-Württemberg, den heutigen Kabinettsbeschluss.

Die Nachrüstung als Alternative zu Diesel-Fahrverboten darf die Landesregierung nach Ansicht des BUND erst dann ins Auge fassen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

-    Es muss durch unabhängige Untersuchungen nachgewiesen sein, dass durch Nachrüstungen wirksame Abgasreduzierungen in allen Betriebszuständen, in allen Temperaturbereichen (Thermofenster) und im tatsächlichen Fahrbetrieb realisiert werden.

-    Durch Nachrüstungen müssen die gesetzlich festgelegten Abgasgrenzwerte erreicht werden.

-    Die Nachrüstung muss für alle Fahrzeuge verbindlich sein und  bis zum 1.1.2018 real umgesetzt sein. Nicht nachgerüstete Diesel-Fahrzeuge müssen ihre Zulassung verlieren.

-    Die Autoindustrie hat alle mit der Nachrüstung verbundenen Kosten verpflichtend zu übernehmen.

„Bevor diese Bedingungen nicht nachweisbar erfüllt und gesetzlich sanktioniert sind, darf sich die Landesregierung nicht von den Fahrverboten verabschieden. Für eine grün geführte Landesregierung müssen Luftreinhaltung und Gesundheitsschutz im Vordergrund stehen. Die Autoindustrie hat die Misere um die Abgasmanipulationen verursacht, also hat sie auch die Konsequenzen zu tragen“, so Dahlbender. „Wenn bis Ende des Jahres nicht alle Bedingungen erfüllt sind, muss die Landesregierung Anfang 2018 Verkehrsbeschränkungen umsetzen.“

Kontakt für Rückfragen:

  • Dr. Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg e.V, brigitte.dahlbender(at)bund.net; Tel.: (0171) 9341336

 

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