Streuobstwiesen sind Hotspots der Artenvielfalt. 5.000 verschiedene Tier- und Pflanzenarten leben hier: Vögel und Fledermäuse in den Höhlen und Rindenspalten der großkronigen, hochstämmigen Bäume; Insekten in den bunt blühenden Wiesen. Für uns Menschen liefern die Streuobstwiesen tausende Apfel-, Birnen-, Zwetschgen- und Kirschsorten. Doch in den vergangenen Jahrzehnten hat sich der Bestand drastisch verringert. Der Wert dieser typisch baden-württembergischen Kulturlandschaft ist unschätzbar. Daher stellt der Verein Hochstamm Deutschland e. V. heute (30.10) den Antrag auf Aufnahme als Immaterielles UNESCO-Kulturerbe. Das Trägerbündnis des Volksbegehrens Artenschutz – „Rettet die Bienen“ fordert von der Landesregierung, dass Streuobstwiesen einen besonderen gesetzlichen Schutzstatus zugesprochen bekommen.
„Die Landesregierung hat mit der Baumschnittprämie ihre Verantwortung für die Kulturlandschaft Streuobstwiese erkannt. Doch der Schutz geht noch lange nicht weit genug“, sagt Brigitte Dahlbender, Volksbegehrens-Sprecherin und BUND-Landesvorsitzende. „Noch immer fallen Streuobstbäume für neue Straßen, Siedlungen und landwirtschaftliche Monokulturen. Es ist höchste Zeit, dass das Land die Bäume auf Streuobstwiesen so gut vor Abholzung schützt wie die Bäume im Wald. Falls es zu Fällungen kommen sollte, so muss es verbindlich einen für die Natur gleichwertigen Ausgleich geben.“
Streuobstwiese: typisch Südwesten
Seit Jahrhunderten gehören Streuobstwiesen zu Baden-Württemberg: Ab dem 15. und 16. Jahrhundert begannen Menschen, Obstbäume über die Landschaften zu verstreuen. Daher der Begriff: Streuobst. Diese Kulturlandschaft war lange Zeit das prägende Bild Baden-Württembergs. Doch seit 1900 sind drei Viertel der Bestände abgeholzt worden. Heute gibt es nach einer Erhebung zwischen 2000 und 2005 der Universität Hohenheim und der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt nur noch 9,3 Millionen Bäume. Doch auch viele der bestehenden Streuobstwiesen verfallen schlichtweg. Die Pflege von Streuobstwiesen ist mühselig. Die Erträge, die die Landwirte durch den Verkauf der Streuobstprodukte erzielen, kompensieren oftmals nicht den Arbeitseinsatz.
Drumherum-Prämie für Pflege und Erhalt
Landwirte, die ihre Streuobstwiesen erhalten und pflegen, bekommen über die Agrarförderung des Landes (FAKT) 2,50 Euro pro Baum. Neben dem Baumschnitt gehören zwei Mal im Jahr die Mahd und das Abräumen des Mähguts zur Pflege. Die Landwirte müssen um die Bäume „drumherum“ mähen. „Damit der Aufwand bei der Bewirtschaftung von Streuobstwiesen sich für die Landwirte lohnt, muss das Land die Förderung deutlich hochsetzen“, sagt Tim Kiesler, geschäftsführender Demeter-Landesvorstand. „Denn der beste Schutz für Streuobstwiesen ist eine nachhaltige Erlösperspektive für deren Besitzer.“ Deswegen sollte das Land dringend ein Landesförderprogramm für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker einführen.
Die Hälfte der Wiesen sind in Privatbesitz
Die Hälfte der Streuobstwiesen gehört privaten Stücklesbesitzer*innen. Nicht-Landwirte sind von der FAKT-Förderung jedoch ausgeschlossen. „Um auch Privatpersonen einen Anreiz zu geben, ihre Streuobstwiesen zu erhalten und zu pflegen, muss das Land die Förderung auch auf Privatpersonen ausweiten. Dafür muss die Regierung eine Neuauflage der Baumschnitt-Förderung vorlegen“, sagt Volksbegehrens-Sprecher und NABU-Landeschef Johannes Enssle. Zudem muss das Landwirtschaftsministerium die Bio-Zertifizierung erleichtern. Wenn sich Stücklesbesitzer*innen als Bio-Betriebe zertifizieren lassen, kostet das oft mehr, als Obst an Verdienst einbringt. „Das Landwirtschaftsministerium muss auch eine Lösung finden, die Kosten und den Verwaltungsaufwand bei der Zertifizierung zu minimieren“, sagt Brigitte Dahlbender.
Über das Bündnis: Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ ist eine Initiative der proBiene - Freies Institut für ökologische Bienenhaltung und wird getragen von proBiene, BUND BW, NABU BW, ÖDP BW, Slow Food Deutschland, Demeter BW, Naturland BW, AbL BW, Fridays for Future BW, Bäuerlicher Erzeugergemeinschaft Schwäbisch-Hall, Naturata, GLS-Bank und Waschbär. Für den Trägerkreis sprechen Dr. Brigitte Dahlbender (BUND), Johannes Enssle (NABU), David Gerstmeier (proBiene), Tobias Miltenberger (proBiene). Vertrauensleute im Sinne des Volksabstimmungsgesetzes sind David Gerstmeier und Tobias Miltenberger.
Kontakt für Rückfragen
- Angela Koch, Referentin für Öffentlichkeits- und Pressearbeit Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg e. V., angela.koch(at)bund.net, 0176 – 240 43 107
- Sven Prange, Koordinator Volksbegehren, sven.prange(at)probiene.de
Quick-Facts: Streuobst
- Jahrhunderte alte Tradition: seit dem 15. Und 16. Jahrhundert gibt es Streuobstwiesen in Baden-Württemberg
- Man begann damals Obstbäume über die Landschaften zu verstreuen. Daher kommt der Name: Streuobst
- Mit 116.000 Hektar steht in Baden-Württemberg die größte Streuobstlandschaft Mitteleuropas
- 9,3 Millionen Streuobstbäume gibt es heute in Baden-Württemberg (Stand 2005)
- Trotzdem: seit dem 19 Jahrhundert sind ¾ der Streuobstwiesen verloren gegangen
- In den letzten Jahrzehnten wurde die Zahl sogar halbiert
- Jeder zweite deutsche Apfel kommt aus Baden-Württemberg
- 5.000 Tiere und Pflanzenarten leben auf Streuobstwiesen
- Tausende Apfel-, Birnen-, Zwetschgen, Walnuss- und Kirschsorten wachsen auf den baden-württembergischen Streuobstwiesen