BUND Landesverband
Baden-Württemberg

Änderung der Kommunalverfassung

14. Oktober 2015

Mit dem heute vom Landtag beschlossenen Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung werden die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Kommunen gesenkt. BUND begrüßt das Mehr an Bürgerbeteiligung.

„Heute ist ein guter Tag für mehr Mitsprache und Mitentscheidung der Bürgerinnen und Bürger an den politischen Prozessen im Land. Mit dem heute vom Landtag beschlossenen Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung werden die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Kommunen gesenkt und damit die direkte Demokratie im Land gestärkt“, erklärt Dr. Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Baden-Württemberg. Der BUND freut sich, dass künftig die Bürgerinnen und Bürger nicht nur bei Wahlen, sondern auch bei konkreten Sachfragen in den Gemeinden einfacher als bisher mitentscheiden können. „Wir begrüßen vor allem, dass es trotz heftiger Widerstände seitens der Kommunen gelungen ist, den Beginn des Bauleitplanverfahrens bürgerentscheidfähig zu machen“, so Dahlbender.

Der BUND in Baden-Württemberg bedauert, dass die CDU aufgrund der Einbeziehung der Bauleitplanung in Bürgerentscheide das Gesetz abgelehnt hat. „Damit begeht die CDU Wortbruch und torpediert die einvernehmlichen Ergebnisse einer jahrelangen fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe“, erklärt Dahlbender. „Deutlicher kann die CDU ihr grundlegendes Misstrauen gegenüber der Kompetenz von mündigen Bürgerinnen und Bürgern nicht äußern. Dabei zeigen gerade auch die Erfahrungen in Bayern, dass trotz Bürgerentscheiden zu Fragen der Bauleitplanung Bauvorhaben nicht zum Erliegen kommen. Die Bürgerschaft geht in der Regel sehr verantwortungsvoll mit diesem Instrument um“, so Dahlbender.

Für Rückfragen:

  • Angela Koch, Referentin für Öffentlichkeits- und Pressearbeit, angela.koch(at)bund.net, Tel.: (0711) 620306-17   

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb