BUND Landesverband
Baden-Württemberg

Wolfs-Wilderei: Breites Bündnis belohnt Hinweise zum Tod des Schluchsee-Wolfs mit 2.500 Euro

11. Oktober 2017 | Naturschutzpolitik (BW), Artenschutz (BW)

Um die Aufklärung des gewaltsamen Todes des „Schluchsee-Wolfs“ zu unterstützen, lobt Bündnis eine Belohnung in Höhe von 2.500 Euro aus.

Wölfe sind faszinierende Tiere. Der Abschuss von geschützten Tieren ist kriminiell. Sieben Verbände unterstützen Strafverfolgung mit 2.500 Euro.  (nightsphotos / photocase.de)

Um die Aufklärung des gewaltsamen Todes des „Schluchsee-Wolfs“ zu unterstützen, lobt der NABU Baden-Württemberg gemeinsam mit BUND, euroNATUR, Schwarzwaldverein, Luchsinitiative, WWF Deutschland und dem Ökologischen Jagdverein (ÖJV-BW) eine Belohnung in Höhe von 2.500 Euro aus. „Wir hoffen, dass wir damit einen Beitrag zur Aufklärung leisten können, damit der Schütze oder die Schützin schnell gefasst und zur Verantwortung gezogen werden kann“, erklärt der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle. Der Wolf ist laut Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Sein Abschuss stellt eine schwere Straftat dar und ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt, stellen die sieben Verbände klar. Eine solche Tat kann mit einer hohen Geldstrafe, dem Entzug der Waffenbesitzerlaubnis und sogar Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren bestraft werden.  

Das Bündnis setzt damit ein klares Zeichen gegen illegale Abschüsse: „Wir wollen gemeinsam dazu beitragen, dass auch große Beutegreifer wie Wölfe und Luchse in Baden-Württemberg wieder heimisch werden können“, sagt der Vorsitzende des Ökologischen Jagdvereins Christian Kirch. Zugleich sei es aber wichtig die Aufklärung über die Lebensweise der Wölfe und den Schutz von Weidetieren wie Ziegen, Schafen und Rindern vor Wolfsübergriffen weiter voranzutreiben. „Wir sind ja nicht blauäugig. Wölfe sind jagende Wildtiere, auf deren Rückkehr sich die Gesellschaft vorbereiten muss, damit das Zusammenleben funktioniert“, fügt der Geschäftsführer von EuroNatur, Gabriel Schwaderer, hinzu. Dazu gehörten auch das Wolfsmonitoring und -management des Landes, um kritische Tiere frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls aus der Natur zu entnehmen. „Die Möglichkeiten sind alle da – für Selbstjustiz ist bei uns kein Platz“, so das einhellige Votum der Verbände.

„Die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Freiburg sind in einem solchen Fall naturgemäß komplex und mühsam“, sagt der NABU-Landesvorsitzende. Die Obduktion ergab, dass der im Schluchsee gefundene Wolf erschossen wurde, das Projektil könnte aus einer Jagdwaffe stammen. Obwohl bundesweit bereits 26 Wölfe nachweislich seit der Rückkehr im Jahr 2000 illegal getötet wurden, konnten nur zwei Täter ermittelt werden. Aus diesem Grund fordern die sieben Verbände eine Sonderermittlungseinheit bei der Staatsanwaltschaft: „Es ist höchste Zeit, dass sich eine Sonderermittlungseinheit mit Umweltkriminalität befasst, wie das in anderen Bundesländern bereits der Fall ist“, fordert Enssle.

Sachdienliche Hinweise, die zur Feststellung des Täters oder der Täterin führen, bitten die Verbände an das Polizeipräsidium Freiburg unter Tel.: 0761.882-0 zu richten oder direkt an die zuständige Dienststelle „Gewerbe und Umwelt“ unter Tel.: 0761.137 60 20.

Informationen für den Hintergrund:

Der „Schluchsee-Wolf“ wurde im Juni in Reutlingendorf, einem Ortsteil von Obermarchtal (Alb-Donau-Kreis) gesichtet und am 8. Juli 2017 tot aus dem Schluchsee geborgen. Seit 8. August steht fest, dass er erschossen wurde. Der NABU Baden-Württemberg hat am 9. August bei der Staatsanwaltschaft Freiburg Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Die Ermittlungen laufen.

Der Wolf ist in Deutschland gleich dreifach durch Gesetze geschützt. Auf internationaler Ebene durch das Washingtoner Artenschutzabkommen sowie die Berner Konvention, die die Bundesregierung unterzeichnet hat. Auf Europa-Ebene durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Diese verpflichtet Deutschland dafür zu sorgen, dass Wölfe langfristig einen lebensfähigen Bestand aufbauen können. Hinzu kommt das deutsche Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), über das Wölfe den höchsten Schutzstatus genießen. Für die Umsetzung der Gesetze sind die Länder zuständig.
 

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