BUND Landesverband
Baden-Württemberg

BUND-Kommentar zum Urteil im Prozess um den Brand der Lobenhäuser Mühle

20. Februar 2020 | Naturoasen schützen (BW), Flüsse und Gewässer (BW), Artenschutz (BW)

Urteil im Prozess um den Brand der Lobenhäuser Mühle

Hauptauslöser der Katastrophe war, dass Düngersäcke zu nahe an der Jagst lagerten. “Der BUND Baden-Württemberg mahnt deshalb die Unteren Wasserbehörden an, die Regelungen für Gewässerrandstreifen besser zu überwachen: gewässergefährdende Stoffe dürfen nur ab einem Abstand von fünf Metern ausgebracht, Bauten dürfen nur ab einem Abstand von zehn Metern gebaut und Dauergrünland darf nicht zu Acker gemacht werden. “Der BUND Baden-Württemberg fordert, dass Regelungen zu Gewässerrandstreifen wesentlich konsequenter umgesetzt, besser überwacht und Verstöße mit Nachdruck geahndet werden“, erklärt Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg.

„Ganz egal, ob das Feuer durch Funkenflug, Brandstiftung oder einen technischen Defekt ausgelöst wurde, hochgiftige Stoffe wie Mineraldünger und Pestizide dürfen nicht in der Nähe von Gewässern gelagert werden. Es braucht nicht viel, dass es zu einem technischen Defekt wie einem Kabelbrand kommt. Liegen die Giftkanister und Düngersäcke dann in der Nähe größerer Flüsse, lässt sich eine Giftwelle kaum mehr aufhalten“, sagt Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg.

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