BUND Landesverband
Baden-Württemberg

Wasserrahmenrichtlinie

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie regelt den Umgang und die Bewirtschaftung aller Gewässer. Bis 2015 hätte jedes europäische Gewässer einen guten ökologischen Zustand erreicht haben müssen. Die EU hat die Möglichkeit diese Frist zweimal um sechs Jahre verlängern.

Blick zwischen Bäumen und Ästen hidnurch auf den Mindelsee. Welche und wieviele Fische, Kleinlebewesen, Algen oder Wasserpflanzen in einem Gewässer leben, bestimmt über den ökologischen Zustand eines Gewässers.  (Heidi Witzmann)

 

Ziel: guter ökologischer Zustand

Als „ökologisch gut“ werden Gewässer ausgewiesen, die ihrem natürlichen Zustand („Referenzzustand“) sehr nahe sind. Darüber entscheiden verschiedene Faktoren:

Welche Fische, Kleinlebewesen, Algen, Wasserpflanzen leben im Wasser? Wie steht es um Temperatur oder Sauerstoffgehalt? Und wie hoch ist die Konzentration umweltgiftiger Stoffe? Um die Bewertung „guter ökologischer Zustand“ vorzunehmen, zählen auch die Struktur von Ufer und Gewässersohle sowie die Durchlässigkeit eines Flusses für seine Bewohner. Also, ob eine Forelle ungehindert im Neckar von Tübingen bis Heidelberg schwimmen kann.

 

Rolle des BUND Baden-Württemberg

Die Wasserrahmenrichtlinie ist ein ambitioniertes Umweltschutzgesetz, das den europäischen Gewässerschutz maßgeblich verbessern würde. Der BUND mischt sich als Sachwalter des Gewässerschutzes in Planungen ein, die mit Gewässerveränderungen zu tun haben (beispielsweise Flurbereinigungen) oder initiiert Gewässerrenaturierungen.

Bis Ende 2015 ist die Überprüfung der Bewirtschaftungspläne für die zweite Umsetzungsphase (2016-2021) abgelaufen. Der BUND Baden-Württemberg forderte in einer Stellungnahme das Umweltministerium auf, die erforderlichen Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme (BuM) ernsthaft anzugehen.

 

Bestandsaufnahme BUND Baden-Württemberg

 

Was BUND-Gruppen tun können

BUND-Gruppen können sich im praktischen Gewässerschutz engagieren, beispielsweise indem sie Bäche und Flussufer naturnah pflegen und gestalten. Der BUND Baden-Württemberg hat eine Anleitung für BUND-Gruppen erarbeitet, das hier angesehen werden kann.

 

Was Bürger*innen tun können

Die Regierungspräsidien fungieren in Baden-Württemberg als Flussgebietsbehörden. Sie beteiligen die Öffentlichkeit an den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen.

 

Machen Sie mit!

Melden Sie Missstände an Gewässern und Verbesserungsvorschläge an die Regierungspräsidien.

 

Zuständigkeiten für die Einzugsgebiete:

  • Neckar und Tauber: Regierungspräsidium Stuttgart Flussgebietsbehörde
  • Oberrhein: Regierungspräsidium Karlsruhe
  • Hochrhein: Regierungspräsidium Freiburg
  • Bodensee, Alpenrhein sowie Donau: Regierungspräsidium Tübingen

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Wasserrahmenrichtlinie vor Ort umsetzen

Gewässerrandstreifen der Radolfzeller Aach  (Thomas Schäfer / BUND BW)

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