Ziel: guter ökologischer Zustand
Als „ökologisch gut“ werden Gewässer ausgewiesen, die ihrem natürlichen Zustand („Referenzzustand“) sehr nahe sind. Darüber entscheiden verschiedene Faktoren:
Welche Fische, Kleinlebewesen, Algen, Wasserpflanzen leben im Wasser? Wie steht es um Temperatur oder Sauerstoffgehalt? Und wie hoch ist die Konzentration umweltgiftiger Stoffe? Um die Bewertung „guter ökologischer Zustand“ vorzunehmen, zählen auch die Struktur von Ufer und Gewässersohle sowie die Durchlässigkeit eines Flusses für seine Bewohner. Also, ob eine Forelle ungehindert im Neckar von Tübingen bis Heidelberg schwimmen kann.
Rolle des BUND Baden-Württemberg
Die Wasserrahmenrichtlinie ist ein ambitioniertes Umweltschutzgesetz, das den europäischen Gewässerschutz maßgeblich verbessern würde. Der BUND mischt sich als Sachwalter des Gewässerschutzes in Planungen ein, die mit Gewässerveränderungen zu tun haben (beispielsweise Flurbereinigungen) oder initiiert Gewässerrenaturierungen.
Bis Ende 2015 ist die Überprüfung der Bewirtschaftungspläne für die zweite Umsetzungsphase (2016-2021) abgelaufen. Der BUND Baden-Württemberg forderte in einer Stellungnahme das Umweltministerium auf, die erforderlichen Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme (BuM) ernsthaft anzugehen.
Bestandsaufnahme BUND Baden-Württemberg
Was BUND-Gruppen tun können
BUND-Gruppen können sich im praktischen Gewässerschutz engagieren, beispielsweise indem sie Bäche und Flussufer naturnah pflegen und gestalten. Der BUND Baden-Württemberg hat eine Anleitung für BUND-Gruppen erarbeitet, das hier angesehen werden kann.
Was Bürger*innen tun können
Die Regierungspräsidien fungieren in Baden-Württemberg als Flussgebietsbehörden. Sie beteiligen die Öffentlichkeit an den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen.
Machen Sie mit!
Melden Sie Missstände an Gewässern und Verbesserungsvorschläge an die Regierungspräsidien.
Zuständigkeiten für die Einzugsgebiete:
- Neckar und Tauber: Regierungspräsidium Stuttgart Flussgebietsbehörde
- Oberrhein: Regierungspräsidium Karlsruhe
- Hochrhein: Regierungspräsidium Freiburg
- Bodensee, Alpenrhein sowie Donau: Regierungspräsidium Tübingen