BUND Landesverband
Baden-Württemberg

Wie fördert die MOMO-Stiftung?

Förderkriterien

Alle Beiträge auf- oder zuklappen
Wie wir unsere Aufgabe als Förder-Stiftung verstehen

Wir verstehen das Verhältnis zwischen Antragsteller und Stiftung als Partnerschaft. Antragsteller repräsentieren unsere Gesellschaft, deren Wohl wir uns als gemeinnützig anerkannte Stiftung verpflichtet fühlen.

Welche Projekte wir fördern

Die Momo-Stiftung fördert abgeleitet aus ihrem Stiftungszweck als Schwerpunkt Umweltbildungsprojekte.

Welche Umweltbildungs-Positionen wir vertreten

Als Stiftung des BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V. orientieren wir uns an
den Zielen, die der Landesverband beim Thema Umweltbildung verfolgt. (Siehe dazu: „Anregen, bewegen, Orientierung geben: Leitfaden Umweltbildung im BUND Baden- Württemberg“) Umweltbildung ist heute eine Notwendigkeit und eine Chance, angesichts der Klimakrise und der Bedrohung der ökologischen Vielfalt breiten Bevölkerungsschichten Orientierung und Handlungsmöglichkeiten zu geben.

Zum Verständnis der Momo-Stiftung von Umweltbildung gehören:

  • Wissen vermitteln,
  • das Erkennen von Zusammenhängen ermöglichen,
  • emotionale Naturerlebnisse ermöglichen
  • und Rahmenbedingungen für überraschende, neue Erlebnisse setzen.

Denn was man wahrnimmt, versteht und schätzt, ist man eher bereit zu schützen. Umweltbildung soll durch praktische Ansätze Handlungskompetenzen entwickeln. Sie
soll helfen, liebgewonnenes Alltagsverhalten zu hinterfragen und zu ändern. Ökologisches,
nachhaltiges Verhalten soll zu einem handlungsleitenden Interesse entwickelt werden.
Umweltbildung soll auch ethisch fordernd sein.

Wer Förderanträge stellen kann

Antragsberechtigt sind Gruppen (Untergliederungen) innerhalb des BUND Landesverband
Baden-Württemberg e.V. Die Momo-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung. Der Antragsteller muss deshalb gewährleisten, dass die Fördergelder ausschließlich und unmittelbar im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung § 51 ff und entsprechend dem genehmigten Projektantrag verwendet werden.

Welche Bedingungen ein eingereichtes Projekt erfüllen muss

Das Projekt muss den Stiftungszweck erfüllen – siehe Seite 2 "Welche Projekte wir fördern".
Zielgruppe des Projektes müssen Kinder und Jugendliche sein (Anwesenheit von Erwachsenen
ist nicht ausgeschlossen). Das Projekt soll über angemessene Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 % verfügen. Ehrenamtliche Arbeit für das Projekt kann als Eigenmittel anerkannt werden; im Regelfall wird ein Stundensatz von 10 Euro/Stunde anerkannt. Die Arbeitszeit von Mitarbeiter*innen, deren Gehalt zu 100% vom Landesverband getragen wird, kann nicht als Eigenmittel anerkannt werden.

Ideen für Umweltbildungsprojekte, die gefördert werden

  • Umweltbildungsprojekte, die Teil des jeweiligen inhaltlichen Schwerpunktes des BUND Baden-Württemberg sind.
  • Projekte, die zur Naturbeobachtung einladen oder Naturerlebnisse - verknüpft mit Wissensvermittlung – ermöglichen.
  • Projekte zur Vermittlung von Wissen über Klimaschutz oder erneuerbare Energien mit praktischen Ansätzen in Kursform.
  • Örtliche, regionale oder landesweite Projekte mit Fortbildungscharakter.
  • Projekte zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (Siehe dazu: „Ein gutes Leben für alle! Eine Einführung in Suffizienz“)
  • Anlage und Gestaltung von Orten, die Umweltbildung ermöglichen. Dabei soll auch das Anlegen selbst umweltbildende Funktion haben.
  • Landschaftsgestaltung, wenn sie mit Umweltbildung eng verknüpft ist.
Welche Personalkosten gefördert werden können

Die Momo-Stiftung fördert Personal- und Honorarkosten für Personen, die mit Projekten in der Umweltbildungsarbeit des BUND aktiv sind. Ausgenommen sind Kosten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BUND-Landesverbandes, deren Personalkosten vom BUND-Landesverband getragen werden. Zugrunde gelegt werden real anfallende Personalkosten.

Welche Bedingungen bei Co-Finanzierungen gelten

Die Fördermittel der Momo-Stiftung sollen andere Fördermöglichkeiten durch Bund, Länder, Kommunen und sonstige öffentliche Institutionen nicht ersetzen. Bei gleichzeitiger Förderung eines eingereichten Projektes durch ein Wirtschafts- Unternehmen gelten für die Förderung durch die Momo-Stiftung die Bedingungen des Papiers „Zusammenarbeit des BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V. mit der Wirtschaft“ (Siehe dazu Wirtschaftskooperationen)

 

Was nicht gefördert wird

  • laufende Verwaltungskosten und Folgefinanzierung
  • Kauf oder Pacht von Grundstücken
Mit welcher Summe und wie lange Projekte gefördert werden

Ein Projekt wird mit mindestens 100 Euro und höchstens 5 000 Euro gefördert.
Die Förderung ist begrenzt auf Starthilfen, Hilfen für Ausstattung, Zuschüsse und abgrenzbare
einmalige Maßnahmen und erfolgt zweckgebunden. Die Projekte sollen im Bewilligungsjahr
beginnen und abgeschlossen werden.

Wie das Antragsverfahren läuft

Förderanträge müssen bis 28. Februar eines Jahres eingereicht werden. Der Vorstand der
Momo-Stiftung entscheidet jeweils im April über die vorliegenden Anträge. Die Antragssteller
werden spätestens bis Ende Mai benachrichtigt.
Der 3-seitige Antrag finden Sie hier zum herunterladen bereit:

Antragsformular Momo-Stiftung

Bitte senden Sie sie ausgefüllt und unterschrieben an die Adresse:

Momo-Stiftung des BUND Baden-Württemberg
für Kinder, Umwelt und Gesundheit

Mühlbachstr. 2
78315 Radolfzell

info(at)momo-stiftung.de

Als Anlagen sind beizufügen:

Gegebenenfalls können von Seiten der Stiftung weitere Unterlagen, die zur Bearbeitung
des Antrags notwendig sind, angefordert werden.

Welche Bedingungen bei einem Projektzuschuss gelten

Veränderungen grundsätzlicher Art (z. B. Änderung der Zweckbestimmung) sind genehmigungspflichtig. Bei zu hoher Förderung oder wenn ein Projekt nicht stattfinden kann, sind die Fördermittel anteilig oder komplett zurückzuzahlen. Die Originalbelege müssen 10 Jahre lang für eine Nachprüfung bereitgehalten werden.

Welche Nachweise erbracht werden müssen

Der Empfänger der Fördermittel ist zur Vorlage eines Verwendungsnachweises verpflichtet.
Dieser besteht aus einem „zahlenmäßigen Nachweis“ und einem „sachlichen Bericht“.
Die Nachweise sind spätestens bis Anfang Dezember des laufenden Förderjahres einzureichen.
Der zahlenmäßige Verwendungsnachweis wird durch einen vollständigen, mit Kopien bezahlter
Rechnungen versehenen, Verwendungsnachweis erbracht. Er soll eine Gegenüberstellung
der veranschlagten und empfangenen Finanzierungsmittel sowie der veranschlagten
und entstandenen Kosten und Zahlungsbelege enthalten.
Im sachlichen Bericht ist über das geförderte Projekt abschließend zu berichten.
Der Stiftung sind für ihre Öffentlichkeitsarbeit digitale Fotos des Projektes zur kostenlosen
Nutzung zur Verfügung zu stellen.

Die Momo-Stiftung

Förderkriterien

Vorstand

Satzung

 

BUND-Bestellkorb