++ Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, NABU und LFVBW ++
Stuttgart. Ausgetrocknete Flüsse, tonnenweise tote Fische, veralgte Teiche – zum internationalen Tag der Flüsse (27.9.) mahnen BUND, NABU und Landesfischereiverband (LFVBW), die sichtbaren Warnungen der Klimakatastrophe nicht weiter zu ignorieren. Baden-Württemberg hat den wärmsten Sommer seit Beginn der Wetteraufzeichnungen erlebt. Die Folgen für die Ökosysteme sind dramatisch. Nahezu alle Fließgewässer im Land leiden seit Monaten an Niedrigwasser, an denen die wenigen Regenfälle nichts ändern: Ende September melden alle Landespegel mindestens „sehr niedrige“ Wasserstände. Dies hat auch Konsequenzen für kleine Wasserkraftanlagen, die bei Niedrigwasser wirtschaftlich und technisch an ihre Grenzen stoßen. Die „Kleine Wasserkraft“ mit einer Leistung von weniger als 1 Megawatt (MW) leistet einen vernachlässigbaren Anteil an den Erneuerbaren Energien. Gleichzeitig ist der ökologische Schaden, den diese Kleinanlagen an Flussläufen anrichten, immens. Denn jedes einzelne Wasserkraftwerk ist mit Querverbauungen in den Fließgewässern verbunden. Diese Barrieren schränken die Durchgängigkeit für Fische, Muscheln und wirbellose Kleintiere massiv ein.
Anstatt die Kleine Wasserkraft, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, auszubauen, fordern BUND, NABU und Landesfischereiverband deshalb, jetzt zu handeln und vorzubeugen: „Wir fordern die Landesregierung auf, mit den Betreibern in Dialog zu gehen und eine Art Abwrackprämie, also ein Förderprogramm für den Rückbau unwirtschaftlicher Wasserkraftanlagen und Wehre, auf den Weg zu bringen. Unsere Flüsse brauchen mehr Platz und müssen freier fließen, um künftige Wetterextreme besser tolerieren zu können“, bringt es der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle für die Verbände auf den Punkt.
Der Großteil der rund 1.750 Anlagen der kleinen Wasserkraft sind Ausleitungskraftwerke. Sie entnehmen dem Fluss Wasser, das dem Ökosystem wiederum fehlt. Das führt dazu, dass Gewässer abschnittsweise vollständig trockenfallen. Über weite Teile des Jahres reduzieren die geringen Abflüsse die erzeugte Strommenge. Gleichzeitig erreichen viele Anlagen das Ende ihrer Lebensdauer und sind sanierungsbedürftig. Zudem müssen sie Anforderungen zum Schutz von Fischen (Fischauf- und abstieg, Fischschutz) sowie Mindestwasserabfluss erfüllen, um überhaupt rechtskonform betrieben werden zu können. Beides zusammen führt an immer mehr Standorten zur Unwirtschaftlichkeit. „Einige Betreiber würden ihre Anlage gern aufgeben. Doch der Rückbau von Wehren und Wasserkraftanlagen ist fachlich komplex und für sie finanziell kaum zu stemmen. Besonders ältere Betreiber und Erbengemeinschaften stehen damit vor existenziellen Fragen – und betreiben Wasserkraftanlagen ohne tragfähige Perspektive weiter“, betont Martin Bachhofer, Landesgeschäftsführer des BUND.
BUND, LFVBW und NABU setzen sich daher für ein Förderprogramm ein, das den Rückbau unwirtschaftlicher Anlagen und funktionsloser Wehre unterstützt. Das empfiehlt auch die Nationale Wasserstrategie der Bundesregierung. Nur so kann Baden-Württemberg seinen Beitrag zur EU-Wiederherstellungsverordnung leisten, um frei fließende Flüsse wiederherzustellen. Zudem ist eine Lotsenstelle für die Beratung ausstiegswilliger Betreiber sinnvoll. Thomas Wahl, Präsident des LFVBW betont: „An den Anlagen, die weiter betrieben werden, müssen wasserrechtliche Auflagen – insbesondere Mindestwasserabfluss und Fischschutz – konsequent vollzogen werden.“
Weitere Informationen:
Kontakt für Rückfragen:
- Martin Bachhofer, Landesgeschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, Martin.Bachhofer(at)bund-bawue.de, 0711 620306-13
- Johannes Enssle, NABU-Landesvorsitzender, Johannes.Enssle(at)nabu-bw.de, mobil: 0176 43859564
- Reinhart Sosat, Landesfischereiverband, reinhart.sosat(at)lfvbw.de, 0711 25294758


