Für Umwelt- und Naturschutz zuweisen
Mit der Zuweisung von Geldauflagen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften an den BUND Baden-Württemberg können wir uns - unabhängig von Wirtschaft und Politik - für den Schutz von Natur und Umwelt einsetzen.
Der BUND Baden-Württemberg garantiert die satzungsgemäße Verwendung der Zuweisungen und verpflichtet sich, den Eingang der Geldauflagen zu überwachen und Zahlungseingang bzw. Zahlungsverzug sofort zu melden.
Das BUND-Geldauflagen-Konto lautet:
IBAN: DE52 6925 0035 0004 8290 08
BIC: SOLADES1SNG
Haben Sie Fragen, möchten Sie Überweisungsträger oder Adressaufkleber anfordern? Bitte wenden Sie sich an Birgit Ehinger, Telefon 07732 1507-20.