In Baden Württemberg gibt es seit 1973 eine sogenannte Rote Liste für die Farn- und Blütenpflanzen. Diese beinhaltet gefährdete heimische Pflanzen-Arten. (Quelle 1)
Definition: Gefährdete Pflanzen
Zielsetzung der Roten Liste:
“Die Rote Liste soll aufzeigen, welche Arten der etablierten Farn- und Blütenpflanzen gefährdet sind und wie stark ihre Gefährdung ist – im Kern nicht mehr und nicht weniger.” (Quelle 1)
Links:
Rote Liste: Seltene Arten vs. gefährdete Arten
Eine seltene Art bedeutet nicht gleich eine gefährdete Art nach der Roten Liste. Es werden nur die Arten als gefährdet eingestuft, welche durch menschliche Veränderungen verdrängt werden.
Jedoch werden in der Roten Liste auch die Seltenen Arten (markiert mir einem “R”) aufgezeigt.
Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen 2021
(LUBW
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LUBW)
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