BUND Landesverband
Baden-Württemberg

Wildkatze in Baden-Württemberg gesichtet?

Die Europäische Wildkatze (Felis silvestris) gilt in Deutschland als gefährdet und ist vielen Bedrohungen ausgesetzt. Falls Sie eines der scheuen Raubtiere sehen, können Sie sich aktiv für ihren Schutz einsetzen, indem Sie Ihre Wildkatzen-Sichtung melden. Hier erfahren Sie, wie das in Baden-Württemberg geht – etwa per Online-Formular.

Ihre Wildkatzen-Meldung ist wichtig

Alle Wildkatzen-Meldungen in Baden-Württemberg werden in einer Datenbank bei der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) gespeichert. Die zentrale Sammlung der Daten ermöglicht ein Monitoring der gefährdeten Art. Mit Ihrer Meldung helfen Sie den Wissensstand über die Verbreitung der Art zu erweitern. Ihre Wildkatzen-Sichtung kann darüber hinaus Hinweise auf die Wanderbewegungen der Wildtiere geben und Konfliktbereiche mit Verkehrswegen aufzeigen. Deshalb wird für eine Meldung ein Bild und die genaue Ortsangabe benötigt. Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen können, wenn Sie Wildkatzen, Jungtiere oder tote Tiere sehen.

Fall 1: Gesunde Wildkatze freilaufend gesichtet

Wenn Sie eine muntere Wildkatze in freier Natur beobachten durften, gratulieren wir Ihnen! Das passiert nicht oft und Sie dürfen sich glücklich schätzen. Haben Sie eine Katze mit wildkatzentypischen Merkmalen fotografiert? Dann melden Sie uns gerne Ihren Fund über das Formular oder wenden Sie sich an die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg. Ohne ein Bild lassen sich Beobachtungen leider nicht verlässlich einordnen oder belegen. Notieren Sie die Standortangabe (GPS-Punkt) oder fügen Sie eine detaillierte Beschreibung des Fundorts hinzu.

Zum Online-Meldeformular

 


Fall 2: (Scheinbar) einsame Jungtiere der Wildkatze im Wald entdeckt

Oft werden Wildkatzen-Jungtiere von Wandernden ohne Not aus dem Wald mitgenommen, weil sie versehentlich für ausgesetzte Hauskätzchen gehalten werden. Meistens ist die Mutter jedoch nur kurz auf Mäusejagd. Die Haltung der Wildtiere ist verboten und für die Jungtiere ohne professionelle Versorgung meist tödlich. Wir rufen daher dazu auf, gesunde graugetigerte Kätzchen im Wald zu lassen. Mehr Infos für diesen Fall finden Sie im Tipp zu Jungkatzenfunden. Eine offizielle Meldung mit Bild, wie im ersten Fall, ist auch hier sinnvoll.

Zum Online-Meldeformular

 


Fall 3: Verunglückte oder tote Wildkatze gefunden

Beim Totfund einer möglichen Wildkatze ist es wichtig, das Tier schnellstmöglich zu bergen, um eine Verwesung des Tierkörpers, sein Verschwinden oder eine Verschlechterung seines Zustandes zu vermeiden. Falls Sie eine tote Katze mit Verdacht auf Wildkatze auffinden sollten:

  • Lassen Sie das Tier liegen.
  • Notieren Sie den Fundort und machen Sie Fotos vom Tier zur ersten Einschätzung.
  • Informieren Sie umgehend den*die zuständige*n Wildtierbeauftragte*n oder wenden Sie sich an das Monitoringtelefon der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA). Bei Funden an oder auf Straßen können auch die Autobahn- und Straßenmeistereien die Sicherung des Totfundes übernehmen.

Monitoringtelefon des FVA-Wildtierinstituts

  • +49 (0)761 / 4018 - 274
  • +49 (0)173 / 6041117 (in dringenden Fällen auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar)

 

Wildkatzen-Quiz

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Ansprechpartnerin Wildkatze und Wald

Portrait Andrea Lehning

Andrea Lehning

Referentin für Wildkatzenschutz und Wald
E-Mail schreiben Tel.: 0711 620306-31 Mobil: 0152 08794420

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